Das Bundesfamilienministerium plant eine Erhöhung des Kindergeldes 2025. Allerdings wird der Sprung nicht groß sein. Eltern mit Unterhaltsanspruch bekommen laut Düsseldorfer Tabelle 2025 ebenfalls nur geringfügig mehr.
Aktuell bekommen Eltern für ihre Kinder 250 Euro pro Monat. Im 14,44 Milliarden Euro umfassenden Etat des Bundesfamilienministeriums ist eine Erhöhung des Kindergeldes 2025 um fünf Euro pro Kind geplant. 255 Euro sollen die anspruchsberechtigten Elternteile künftig jedes Monat von ihrer Familienkasse überwiesen bekommen. Die letzte große Steigerung beim Kindergeld gab es 2023 um damals 31 Euro pro Kind.
Auf das ganze Jahr gerechnet sind das 60 Euro. Dementsprechend steigt auch der Kinderfreibetrag um 60 Jahr. Wer nicht sicher ist, ob sich Kindergeld oder Kinderfreibetrag lohnt, erfährt dies bei seinem Finanzamt. Dort wird jährlich automatisch geprüft, was für den jeweiligen Steuerzahler günstiger ist.
Kindergeld 2025 in der Tabelle
Wie viel Kindergeld Eltern 2025 für ein, zwei oder mehr Kinder bekommen, haben wir in einer Tabelle zusammengestellt:
Anzahl der Kinder | Kindergeld/Monat in € |
1 | 255 |
2 | 510 |
3 | 765 |
4 | 1020 |
5 | 1275 |
6 | 1530 |
7 | 1785 |
8 | 2040 |
Kindergeld wird bis zum 18. Geburtstag automatisch ausgezahlt, danach nur noch wenn das jeweilige Kind noch zur Schule geht, in einer Ausbildung ist oder studiert. Dazu ist jährlich ein Nachweis zu erbringen.
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Düsseldorfer Tabelle 2025 steigt nur ein wenig
Ebenfalls steigen wird der Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle 2025. Die wurde auch soeben vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht. Nach dessen Vorgaben richtet sich bundesweit der Betrag, den unterhaltspflichtige Elternteile von ihrem Einkommen an ihre Kinder abgeben müssen. Sie könne aufatmen: Nachdem der Unterhalt in der Düsseldorfer Tabelle 2024 massiv gestiegen war, wird die Düsseldorfer Tabelle 2025 nur geringfügig angehoben, durchschnittlich ein Prozent.
Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt ab dem neuen Jahr bis zum 6. Geburtstag 482 statt bisher 480 Euro, für die Zeit vom 6. bis zum 12. Geburtstag 554 statt bisher 551 Euro und für die Zeit vom 12. bis zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645 Euro monatlich. Für volljährige Kinder sind mindestens 693 Euro (statt bisher 689 Euro) zu berappen.
Deutlich mehr für studierende Kinder
Deutlich mehr bekommen studierende Kinder, die nicht mehr bei den Eltern oder auch nur einem Elternteil wohnen. Sie bekommen statt bisher 930 Euro ab 2025 990 Euro.
Die Mindestsätze steigen mit jeder Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen. Die Einkommensgruppen selbst bleiben 2025 unverändert. Es bleibt bei 15 Einkommensgruppen. Die erste Einkommensgruppe endet weiterhin bei 2.100 Euro Netto im Monat, die 15. Einkommensgruppe bei 11.200 Euro.
Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige bleibt gleich
Der Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen als notwendiger Eigenbedarf belassen wird, bleibt ebenfalls unverändert zum Vorjahr und beträgt für nicht erwerbstätige Elternteile 1.200 Euro und für Erwerbstätige 1.450 Euro. Auf den Bedarf des Kindes wird das Kindergeld angerechnet - für minderjährige Kinder in der Regel zur Hälfte und für volljährige Kinder vollständig.
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