Kommentar
Zum Verbot des Magazins „Compact“: Berechtigter Schlag

17.07.2024 | Stand 17.07.2024, 5:00 Uhr |

Medien zu verbieten, das ist in Deutschland zu Recht genauso schwer, wie eine Partei zu verbieten. Pressefreiheit, das heißt auch Meinungen zu erdulden, die dem Mainstream zuwiderlaufen, ja, selbst solche, die an der existierenden staatlichen Ordnung Zweifel anbringen. Nicht jedoch muss der demokratische Staat hinnehmen, wenn in Publikationen zur Beseitigung eben dieser Demokratie, zum Umsturz, zur Infragestellung grundlegendster Prinzipien der bundesrepublikanischen Ordnung aufgerufen wird. Das Magazin „Compact“ hat all dies getan. Seine Geschichte ist wie die der Partei, die ihm nahe...

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