In fünf Bundesländern Feiertag
Allerheiligen und Allerseelen: Was wird an diesen Tagen genau gefeiert?

01.11.2022 | Stand 01.11.2022, 10:20 Uhr

Allerheiligen und Allerseelen sind für viele Christen mit dem Besuch am Friedhof verbunden. −Symbolbild: Reinhilde Schreiber

Am 1. November ist Allerheiligen, ein sogenannter „stiller Feiertag“. Tags darauf begehen die Katholiken Allerseelen. Doch was wird an diesen Tagen, die für viele Christen mit dem Friedhofsbesuch einhergehen eigentlich gefeiert?



An Allerheiligen gedenken die Katholiken der Verstorbenen. Ursprünglich war der 1. November jedoch kein Tag des Totengedächtnisses, sondern ein österliches Fest, an dem sich die Kirche der unbekannten Heiligen erinnerte. Eigentlicher Totengedenktag ist der 2. November, das Fest Allerseelen.

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Zu Allerheiligen bekennt die Kirche, „dass es eine große Schar von Menschen gibt aus allen Zeiten und Völkern, deren Leben für immer und ewig geglückt ist“. Die Verkündigung ist von dem Glauben geprägt, dass viele Verstorbene wie Heilige verehrt werden können. Von diesen Menschen nimmt die Kirche an, dass sie die höchste Vollendung ihres Lebens in Gemeinschaft mit Gott erreicht haben. Allerheiligen ist also nicht nur das Fest der offiziell Heiliggesprochenen.

Seit dem 9. Jahrhundert wird Allerheiligen am 1. November gefeiert

In der abendländischen Kirche wird Allerheiligen seit dem neunten Jahrhundert am 1. November gefeiert. Als Initiator des Festes gilt der mittelalterliche Theologe Alkuin. Der am 2. November begangene Allerseelentag etablierte sich, vom französischen Benediktinerkloster Cluny ausgehend, rund 200 Jahre danach. Offiziell wurde der Gedenktag aber erst 1915 durch Papst Benedikt XV. festgelegt.

An diesem Tag wird jener Toten gedacht, die sich, so nimmt die Kirche an, in einem Reinigungszustand befinden und volle Gemeinschaft mit Gott noch nicht erreicht haben. Für diese Menschen wird gebetet, um ihnen zu helfen; die Heiligen dagegen werden um Hilfe ersucht. Allerheiligen und Allerseelen gründen in der Überzeugung, dass durch Jesus Christus eine Verbindung zwischen Lebenden und Toten besteht. Allerheiligen ist in fünf Bundesländern gesetzlicher Feiertag - und zwar in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

− KNA/ce