Außenansicht
Beerdigung: Ohne Sarg ins Grab

In Bayern sind Särge bei Bestattungen Pflicht. Für Menschen ohne religiösen Hintergrund ist das oftmals ein Problem.

11.07.2018 | Stand 16.09.2023, 6:06 Uhr
Alexander Helbach

Nur noch drei Bundesländer – darunter Bayern – halten an einer ausnahmslosen Sargpflicht bei Bestattungen fest. Es spricht jedoch nichts dagegen, insbesondere aus religiösen Gründen auch sarglose Bestattungen zuzulassen. Grundsätzlich gilt in allen Bundesländern die Sargpflicht. Verstorbene müssen in einem Sarg transportiert und bestattet werden. Allerdings sehen außer in Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt die jeweiligen Landesbestattungsgesetze Ausnahmen vor. Damit kommt man jenen Menschen entgegen, die aus religiösen Gründen eine Bestattung im Leichentuch bevorzugen. Dies betrifft insbesondere viele Muslime, von denen immer mehr in Deutschland bestattet werden.

Die Verfechter einer ausnahmslosen Sargpflicht berufen sich vor allem auf gewachsene Traditionen. Doch Traditionen und Wertvorstellungen haben sich stets gewandelt und verändern sich weiter. Was viele nicht wissen: Auch hierzulande war in manchen Gebieten noch bis ins 19. Jahrhundert eine sarglose Bestattung üblich. Aber unabhängig von der Diskussion um historisch gewachsene Traditionen: Was ginge verloren, wenn eine kleine Minderheit ihre Vorstellungen ausleben könnte? Wem würde dies schaden? Die Pflicht, einen Sarg zu verwenden, ist vor allem aus hygienischen Gründen entstanden. Dies ergibt beim Transport Verstorbener durchaus Sinn, weshalb hier die Sargpflicht beibehalten werden kann. Anders sieht es bei der Bestattung aus: Eine durchweg schlechtere Verwesung von Leichnamen ohne Sarg konnte bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden. Entscheidend ist die örtliche Bodenbeschaffenheit. Auf einzelnen Friedhöfen könnten deshalb sarglose Bestattungen weiterhin untersagt werden.

Fragen der Menschen- und damit der Totenwürde berührt eine Abschaffung der Sargpflicht nicht, wenn eine Bestattung ohne Sarg aus religiösen Gründen oder auf Wunsch des Verstorbenen hin stattfindet. Gerade die Rücksichtnahme auf religiöse Vorstellungen bzw. das Umsetzen des eigenen Willens spiegeln einen würdigen Umgang mit den Verstorbenen wider. Beim Blick auf die oben genannten Argumente bleibt als Ergebnis wenig übrig, um eine Beibehaltung der Sargpflicht zu rechtfertigen. Im Gegenteil: Es spräche nicht einmal etwas dagegen, die Sargpflicht für alle abzuschaffen, nicht nur in Ausnahmefällen.

Die Außenansicht gibt die subjektive Meinung des Autors wieder und nicht unbedingt die der Redaktion.