Entlastungspaket
100 Euro Kinderbonus: Wann er ausbezahlt wird - und wem er nichts bringt

11.06.2022 | Stand 15.09.2023, 4:57 Uhr

Von den 100 Euro Kinderbonus bleibt - je nach Einkommen der Eltern - oft wenig bis nichts übrig. −Symbolbild: dpa

Zum 1. Juni sind Tankrabatt und 9-Euro-Ticket in Kraft getreten - sie sollen die Bürger angesichts von Rekordinflation und enormen Energiepreisen entlasten. Bald sollen auch die 100 Euro Kinderbonus an Familien ausbezahlt werden - doch wann genau?



Einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro pro Kind gibt es laut dem Verein Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi) für Familien, die für ihre Kinder Kindergeld beziehen. Die Auszahlung erfolgt automatisch über die Familienkassen im Juli.

Bei Sozialleistungsempfängern wird er nicht als Einkommen berücksichtigt, sodass er in voller Höhe zur Verfügung steht. Im Gegensatz dazu bringt er Familien schon ab einem einigermaßen guten Einkommen nichts.

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Bonus wird auf Kinderfreibetrag angerechnet

Der Kinderbonus ist laut Lohi bei der Steuererklärung anzugeben, da er auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird. Ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 77.500 Euro profitierten im Steuerjahr 2021 Ehepaare mit einem Kind, die steuerlich zusammen veranlagen vom Kinderfreibetrag - und hatten dadurch einen geringen steuerlichen Vorteil.

Alleinstehende mit einem Kind und vollen Freibeträgen profitieren laut der Zeitschrift Finanztest ab 40.850 Euro zu versteuerndem Einkommen (vor Abzug der Freibeträge) vom Kinderfreibetrag - ihnen bringt der Kinderbonus dann ebenfalls wenig bis nichts.

Im Ergebnis erhalten laut Bundesfamilienministerium mehr als 75 Prozent der Kinder die volle Entlastung durch den Kinderbonus, knapp 25 Prozent werden nur teilweise oder nicht entlastet.

Bei Alleinerziehenden auf Unterhalt angerechnet

Bei getrennt lebenden Eltern wird laut Familienministerium für den Kinderbonus genauso wie beim Kindergeld verfahren: Der alleinerziehende Elternteil, der das Kindergeld bekommt, bekommt auch den Kinderbonus ausgezahlt. Zudem wird der Kinderbonus unter Umständen auf den Unterhalt angerechnet. Das gilt laut Ministerium, „wenn bei getrennt lebenden Eltern der andere Elternteil den Mindestunterhalt oder mehr zahlt oder wenn sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte teilen.“