Pandemie
Berlin entschärft Bundes-Notbremse

Die Bundesregierung setzt nochmals bei der Bundes-Notbremse an. Nun gelten andere Regeln für Universitäten.

28.04.2021 | Stand 28.04.2021, 14:39 Uhr
Die Bundesregierung hat die Notbremse entschärft. −Foto: MICHELE TANTUSSI/AFP

Nach heftiger Kritik aus dem Bildungsbereich will die Bundesregierung die Bundes-Notbremse für Hochschulen entschärfen. Sie sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, ab einem Inzidenzwert von 100 in den Wechselunterricht zu gehen. Das geht aus Formulierungshilfen der Regierung für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag) vorliegen. Es bleibt allerdings beim Verbot des Präsenzunterrichts ab einer Inzidenz von 165. Allerdings soll es hier Ausnahmen für praktische Ausbildungsabschnitte geben, etwa in Laboren und Krankenhäusern.

„Durch die Änderung in § 28b Absatz 3 Satz 2 werden Hochschulen von der Beschränkung auf die Durchführung von Wechselunterricht ausgenommen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. In der Begründung wird argumentiert, die Beschränkung auf Wechselunterricht ziele in erster Linie auf die Situation an Schulen. „Sie ist nicht ohne Weiteres auf hochschulische Strukturen und Abläufe übertragbar.“ Bislang sind die Hochschulen den allgemeinbildenden Schulen bei den bundeseinheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gleichgestellt. Daran hatte es heftige Kritik unter anderem der Hochschulrektorenkonferenz und der Wissenschaftsminister der Länder gegeben. (rnd)