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Pandemie Corona: Das gilt derzeit in Bayern

Geschäfte bleiben geschlossen, private Treffen werden noch mehr eingeschränkt. Die harten Maßnahmen im Überblick.

13. Januar 2021 17:17 Uhr
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Berlin.Das Coronavirus wütet weiter – und so bleiben die bestehenden Auflagen bis Ende Januar in Kraft. Hinzu kommen Verschärfungen etwa der Bewegungsfreiheit. Die Beschlüsse von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten im Detail. In Bayern gelten sie ab dem 11. Januar.

Kontakte: Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Kleinkinder bis drei Jahren sind in Bayern von der Regelung ausgenommen.

Eine Ausnahme gibt es bei der Betreuung von Kindern unter 14: Es sind ab Montag feste „Kontaktfamilien“ möglich. Das bedeutet, dass Kinder einer Familie regelmäßig zu einer ausgewählten weiteren Familie gebracht werden dürfen.

FFP2-Maskenpflicht:Ab dem 18. Januar herrscht in Bussen, Bahnen und im Einzelhandel FFP2-Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich 14 Jahre bleiben ausgenommen.

Pandemie

Corona: Die aktuelle Lage im Newsblog

Neue Homeoffice-Vorgaben sollen Angestellte beim Daheimbleiben unterstützen. Alle Entwicklungen im Corona-Newsblog.

Kantinen: Betriebskantinen dürfen allenfalls noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Wo es die Arbeitsabläufe zulassen, werden sie geschlossen.

Mobilität: In Landkreisen, in denen binnen sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gemeldet wurden, sollen sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. „Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.“ Einkaufen ist vom 15-Kilometer-Regelung ausgenommen.

Impfungen: Bis spätestens Mitte Februar sollen sich alle Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen impfen lassen können. Bis zum 1. Februar sollen etwa vier Millionen Impfdosen ausgeliefert worden sein.

Pandemie

Die Corona-Impfstoffe im Vergleich

Nach dem Biontech/Pfizer-Impfstoff darf in der EU künftig auch das Präparat des US-Unternehmens Moderna genutzt werden.

Kinderkrankengeld: Normalerweise erhält jedes Elternteil pro Jahr für bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende für bis zu 20 Tagen. Vorübergehend soll der Zeitraum auf 20 beziehungsweise 40 Tage steigen. Der Anspruch gilt auch, wenn das Kind wegen Corona nicht in die Schule oder Kita gehen kann.

Einreisen: Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss sich künftig bei der Einreise testen lassen oder in den 48 Stunden davor. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die ab dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann, bleibt bestehen.

Der bayerische Ministerrat weist noch einmal darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden seien und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten bestehe.

Einzelhandel: Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

Bayern erlaubt dem Einzelhandel nun auch den Abholservice Click&Collect.

Schulen und Kitas: Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen, oder die Präsenzpflicht bleibt bis 31. Januar ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen angeboten sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten. Auch Kindertagesstätten bleiben grundsätzlich geschlossen. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

Sobald es das Infektionsgeschehen nach dem 31. Januar 2021 zulässt, wird eine Rückkehr zum Präsenzunterricht – nach Jahrgangsstufen gestaffelt – angestrebt. Die Weihnachtsferien werden nicht verlängert, dafür werden aber die Faschingsferien gestrichen, um ausgefallenen Unterricht wieder aufzuholen.

Pandemie

Corona: Der Tod kennt keinen Terminplan

Nur Getestete dürfen in die Altenheime, die meisten Kliniken isolieren Patienten. Das hat Auswirkungen auf die Betroffenen.

Arbeitsplatz: Der Appell bleibt bestehen: Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.

Alkohol: Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum bleibt untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Friseure: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind zu.

Behandlungen: Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben möglich.

Gottesdienste: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

Altenpflege: Das Personal in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen muss mehrmals pro Woche getestet werden. In Regionen mit erhöhten Fallzahlen müssen Besucher einen negativen Coronatests vorweisen.


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