Bundesverwaltungsgericht
Corona-Maßnahmen erneut auf dem Prüfstand: War die Ausgangssperre rechtens?

09.11.2022 | Stand 09.11.2022, 8:20 Uhr
Polizisten kontrollieren die Einhaltung der Corona-Regeln. Nun soll das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob die frühen Maßnahmen in der Pandemie verhältnismäßig waren. −Foto: Robert Michael/dpa

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt ab Mittwoch über die Rechtmäßigkeit früher Corona-Schutzverordnungen aus dem Jahr 2020, die in Sachsen und Bayern erlassen worden waren.



Die Kläger wollen festgestellt haben, dass die Regelungen unwirksam gewesen sind. Bei der sächsischen Verordnung geht es um Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Sportstätten und Gastronomiebetrieben. In dem bayerischen Fall werden die damaligen Ausgangsbeschränkungen als unzulässig kritisiert, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mitteilte.

In der Vorinstanz hatte das sächsische Oberverwaltungsgericht die Maßnahmen als verhältnismäßig eingestuft. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte dagegen festgestellt, dass die Ausgangsbeschränkungen zu strikt und damit unverhältnismäßig gewesen seien. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts soll am 22. November fallen..

− jra/dpa