Aussenansicht Coronahilfen für die Unis
Bund und Länder müssen Studierende und Beschäftigte an Hochschulen besser unterstützen. Die Uhr tickt.

Die Hochschulen stehen vor ihrem dritten Corona-Semester. Bund und Länder müssen Studierende und Beschäftigte unterstützen.
Die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern haben beschlossen, den Lockdown zu verlängern und zu verschärfen. Studierende und Hochschulbeschäftigte sehen einem dritten Corona-Semester entgegen: mit Online-Lehre im Homeoffice, geschlossenen Bibliotheken, Laboren und Archiven. Gleichwohl müssen Prüfungen abgelegt, Forschungsprojekte und Qualifizierungsarbeiten abgeschlossen werden.
Aber für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tickt die Uhr unvermindert: Zeitverträge, Stipendien und BAföG laufen aus. Bund und Länder müssen jetzt die Weichen stellen, um Arbeitsverträge und Fördermaßnahmen unbürokratisch zu verlängern. Sonst droht eine Welle an Abbrüchen von Studiengängen, Doktorarbeiten und Forschungsvorhaben. Zwar haben Bundestag und Bundesrat im Mai 2020 das Wissenschaftszeitvertragsgesetz novelliert. Befristete Arbeitsverträge können pandemiebedingt auch über die übliche Höchstdauer hinaus verlängert werden. Darauf gibt es aber keinen Anspruch – die Hochschulen entscheiden nach Gutdünken, ob sie diese Option nutzen oder nicht. Schlimmer noch: Die Regelung läuft am 31. März aus. Das Coronavirus wird sich aber nicht an die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Fristen halten.
Auch im kommenden Semester ist mit Beeinträchtigungen zu rechnen. Die Regelung muss daher verlängert und zu einem Rechtsanspruch der Betroffenen erweitert werden. Auch die Studierenden darf die Regierung nicht im Regen stehenlassen. Genauso selbstverständlich wie der Bund die Milliardenhilfen für Unternehmen verlängert und erweitert, muss er Studierenden unter die Arme greifen. Diese müssen häufig nicht nur eine Verzögerung ihres Studiums in Kauf nehmen, sondern verlieren auch ihre Jobs in der gebeutelten Wirtschaft. Die Überbrückungshilfe für Studierende muss daher dringend verlängert und bis zum BAföG-Höchstsatz aufgestockt werden. Die Länder müssen die Regelstudienzeiten pauschal um mindestens zwei Semester ausdehnen, der Bund die Ausbildungsförderung nach dem BAföG entsprechend verlängern.
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