Nach Berliner Entscheidung
CSU prüft Klage auf vollständige Wiederholung der Bundestagswahl

16.11.2022 | Stand 15.09.2023, 2:51 Uhr
Daniela Ludwig (CSU). −Foto: Carsten Koall/dpa

Die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags, Daniela Ludwig (CSU), sieht sich nach der Entscheidung,die Wahl in Berlin zu wiederholen, bestärkt, vor dem Bundesverfassungsgericht auch auf eine vollständige Wiederholung der Bundestagswahl zu klagen.



Ludwig sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern: „Wir als Fraktion sind klageberechtigt. Es war ein Wahltag in Berlin. Die Abgeordnetenhauswahl komplett zu wiederholen, auf Bundesebene aber nur minimalinvasiv vorzugehen, ist ein krasser Wertungswiderspruch. Diese Entscheidung der Ampel ist immer weniger nachzuvollziehen.“ Für die Union sei dies ein weiteres Argument für eine Klage. Ob die Fraktion den Weg nach Karlsruhe antritt, werde in der kommenden Woche entschieden.

„Die Berliner Entscheidung bestärkt uns aber in unserer Argumentation“, so Ludwig. Dass der Wahlprüfungsausschuss noch einmal über die Frage debattiert, schloss Ludwig indes aus. Dort wurde entschieden, nur in 431 Wahllokalen die Bundestagswahl wiederholen zu lassen. „Die Entscheidung steht. Es ist nun an den 1731 Einspruchsführern, in Karlsruhe dagegen zu klagen.“

Heveling: Verwaltungsstrukturen überdenken

Der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling, fordert Berlin auf, seine Verwaltungsstrukturen insgesamt zu überdenken. Er sagte den Bayern-Zeitungen: „Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass nicht nur der Ablauf der Bundestagswahl darauf hindeutet, dass Berlin seine Verwaltungsstrukturen insgesamt überdenken sollte.“ Für die nächsten Wahlen müssten die richtigen organisatorischen Konsequenzen in Berlin gezogen werden, denn das Berliner Wahlgeschehen habe an eklatanten organisatorischen Mängeln gelitten, für die der rot-rot-grüne Senat die Verantwortung trage.

Auch Heveling sieht in der Berliner Entscheidung einen Widerspruch zu jener des Wahlprüfungsausschusses. „Die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts rückt die von SPD, Grünen und FDP im Wahlprüfungsausschuss des Bundestages durchgedrückte Entscheidung zur Teilwiederholung der Bundestagswahl in ein kritisches Licht. Schließlich war das Wahlgeschehen letzten September in Berlin ja eher als einheitlich einzuschätzen.“ Heveling rechnet damit, „dass die Wahlprüfungsentscheidung des Bundestages vor das Bundesverfassungsgericht geht“.