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Ein Abschied in Würde auch in Not

Manche Bürger können sich eine Bestattung ihrer Angehörigen nicht leisten. Behörden verschleppen die nötigen Anträge häufig.

20.06.2021 | Stand 16.09.2023, 2:15 Uhr
−Foto: Aeternitas e.V,/Aeternitas e.V,

Anträge auf Sozialbestattungen werden häufig zu Unrecht abgelehnt. Darüber hinaus dauert die Bearbeitung oft viel zu lange. Allen Bürgern soll hierzulande ein würdiger Abschied von verstorbenen Familienmitgliedern ermöglicht werden, auch wenn die persönlichen Vermögensverhältnisse für die Finanzierung einer Bestattung nicht ausreichen sollten. Deshalb müssen nach Paragraph 74 des Zwölften Sozialgesetzbuches die erforderlichen Bestattungskosten von den Sozialhilfeträgern übernommen werden – wenn den hierzu eigentlich Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Die Fehler der Ämter

In der Praxis werden Anträge auf solche Sozialbestattungen jedoch von den Behörden häufig verschleppt. Hinterbliebene und die beauftragten Bestattungsunternehmen müssen sich lange gedulden, bis die Behörden eine Entscheidung zur Kostenübernahme getroffen haben. Ein weiteres Problem ist, dass die Anträge von den Ämtern oft nur unzureichend geprüft werden und eine Kostenübernahme voreilig abgelehnt wird. Um ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen, benötigen Betroffene mangels ausreichender Informationen dann oft juristische Hilfe. Um die Situation der Betroffenen zu verbessern, ist es erforderlich, dass die Anträge schneller und sorgfältiger bearbeitet und die Antragsteller besser informiert werden.

Immer wieder wird trauernden Angehörigen zugemutet, einen Teil der Kosten bei anderen ebenso zur Kostentragung Verpflichteten (oft Geschwister) einzuklagen, die nicht zahlen wollen. Sozialbehörden könnten hier ohne Weiteres in Vorleistung treten und den entsprechenden Anspruch auf sich überleiten. Diesen zeitnah geltend zu machen, fiele Ihnen mit den ihnen offenstehenden Möglichkeiten weitaus leichter. Vielerorts wird darüber hinaus ein derart geringer Kosten- bzw. Leistungsrahmen als ersetzbar anerkannt, dass es nach örtlichem Preisniveau kaum möglich ist, eine einfache, aber ortsübliche Bestattung umzusetzen. Eine Sozialbestattung darf jedoch nach geltendem Recht nicht auffällig arm erscheinen, sondern muss dem hier erwähnten einfachen, aber ortsüblichen Rahmen entsprechen. Als Konsequenz müsste man den Kosten- bzw. Leistungsrahmen erweitern, was bei der Abwicklung Diskussionen ersparen und vieles vereinfachen würde. Das sollten die Verstorbenen und ihre Familien dem Gemeinwesen wert sein.