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Neue Corona-Regeln geplant: So will Lauterbach im Herbst vorgehen

26.07.2022 | Stand 26.07.2022, 16:20 Uhr

Lauterbach plant für den Herbst neue Corona-Regeln. −Symbolbild: Hendrik Schmidt/dpa

Es gibt viele Instrumente, um der für den Herbst erwarteten neuen Corona-Welle etwas entgegenzusetzen. Doch noch ist unklar, welche Maßnahmen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Ende wird durchsetzen können.



Gegen viele seiner Vorhaben regt sich Widerstand. Lesen Sie hier, was er plant.

Isolation und Quarantäne:

Menschen, die sich mit dem Coronavirus infizieren, müssen für fünf Tage in häusliche Isolation. Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen vor der Rückkehr zur Arbeit zudem per Schnell- oder PCR-Test nachweisen, dass sie negativ sind. Für Menschen, die Kontakt mit Corona-Infizierten hatten, wird eine fünftägige Quarantäne dringend empfohlen.

Nun hat Kassenärzte-Chef Andreas Gassen eine Diskussion losgetreten: Er plädiert dafür, die derzeitige Regelung aufzuheben, weil dadurch auch Infizierte ohne Symptome zur Isolation verpflichtet würden - und dies vielerorts zu Personalengpässen führe. Diese Position teilt nun auch die FDP. Lauterbach muss sich hier aber vor allem mit den Ländern einigen, die entsprechende Verordnungen erlassen.

Impfungen:

Auch beim Thema Impfungen bekommt Lauterbach Gegenwind vom Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Gassen kritisiert das in den Medien genannte Ziel von angeblich 60 Millionen Impfungen, das Lauterbach ausgegeben habe, als „unrealistisch“. Der Minister kontert: „Ich habe nie behauptet, dass wir im Herbst 60 Millionen Menschen impfen müssen.“

Das Problem bei der Sache: Wegen möglicher neuer Varianten ist bislang unklar, welcher Impfstoff für den Herbst benötigt wird. Deshalb habe die Regierung mehrere Impfstoffe parallel bestellt: „Wir haben so eingekauft, dass wir auf jeden Fall den Impfstoff, der dann der beste sein wird, jedem anbieten können.“

Doch in jedem Fall befindet sich Lauterbach hier in einer Zwickmühle: Bestellt er zuviel Impfstoff, dürfte ihm am Ende Geldverschwendung vorgeworfen werden. Wenn er zu wenig ordert, werden ihm möglicherweise hohe Infektions- und Todesraten angekreidet.

Maskenpflicht:

Insbesondere FFP2-Masken bieten einen guten Schutz gegen eine Corona-Infektion. Zudem gilt die Verpflichtung, sie zu tragen, als vergleichsweise niedrigschwelliger Grundrechtseingriff. Die FDP, die bei Corona-Maßnahmen häufig auf die Bremse tritt, sperrt sich denn auch nicht komplett gegen eine mögliche Regelung. Eine „Form der Maskenpflicht in Innenräumen“ werde im künftigen Schutzkonzept „sicher eine Rolle spielen“, sagt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der derzeit mit Lauterbach das neue Infektionsschutzgesetz verhandelt.

Corona-Tests:

Seit Anfang Juli gilt die neue Testverordnung, derzufolge die bis dahin für alle kostenlosen Bürgertests nur noch für bestimmte Gruppen gratis sind - darunter Kinder bis fünf Jahre, Schwangere in den ersten drei Monaten, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher sowie Haushaltsangehörige von Infizierten. Wer sich etwa wegen des Besuchs einer Großveranstaltung oder eines Familienfestes testen lassen will, muss einen Eigenanteil von drei Euro bezahlen. Bislang gibt es insbesondere wegen der immensen Kosten keine Bestrebungen, daran wieder etwas zu ändern.

Nun erwägen Bund und Länder Berichten zufolge, die Tests angesichts der für den Hebst befürchteten Infektionswelle für den Besuch von Großveranstaltungen wieder verpflichtend zu machen. Auch der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen befürwortet eine solche allgemeine Testpflicht für Veranstaltungen: „Denn auch Geimpfte und Genesene können sich - wenn auch weniger häufig - infizieren und andere anstecken.“

Doch auch hier kommt Gegenwind von Gassen. Eine Testpflicht für alle Veranstaltungen, „wäre eine aberwitzige Rolle rückwärts“, kritisiert er. Die Grundlage dafür müsste ebenfalls im Infektionsschutzgesetz gelegt werden.

− afp