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Probleme mit akademischen Ghostwritern

Unter den Studenten haben sich die fehlenden Qualitätsmaßnahmen herumgesprochen und werden ausgenutzt.

24.06.2019 | Stand 16.09.2023, 5:28 Uhr
Piotr Snuszka

Piotr Snuszka, Unternehmer

Die Plagiatsaffären um Karl Theodor zu Guttenberg und Annette Schavan deckten schamlos die Qualitätsmängel der Universitäten auf. Doch das war nur die Spitze des Eisbergs. Das eigentliche Problem liegt bei der Vorgehensweise bei Millionen von Studenten. Hausarbeiten und Seminararbeiten werden bis auf wenige Ausnahmen (z. B. die Universitäten Trier, Tübingen und Heidelberg) erst gar nicht einer Plagiatsprüfung unterzogen. Des Weiteren müssen Hausarbeiten und Seminararbeiten nicht verteidigt werden. Nur bei Unregelmäßigkeiten (z. B. Stilwechsel, uneinheitliche Zitation) wird der Dozent die Arbeit hinsichtlich Plagiats oder Ghostwritings kontrollieren.

Unter den Studenten haben sich die fehlenden Qualitätsmaßnahmen herumgesprochen und werden ausgenutzt. Es werden Hausarbeiten von älteren Kommilitonen oder Portalen wie z. B. grin.de für wenige Euros eingekauft und direkt abgegeben bzw. umgeschrieben. Daher wird bei Haus- bzw. Seminararbeiten der Anteil an Plagiaten und Ghostwriting-Arbeiten wesentlich höher liegen als bei Abschlussarbeiten und Dissertationen. Bei Bachelorarbeiten und Masterarbeiten werden in der Regel zwar Plagiatsprüfungen durchgeführt, so dass viele Plagiatsarten schnell entlarvt werden. Die Arbeit eines professionellen Ghostwriters besteht problemlos jede Plagiatsprüfung, so dass der Student damit durchkommt. Daher ist ein tiefgehendes Verteidigungsgespräch die beste Maßnahme, um Ghostwriting aufzudecken. Im Verteidigungsgespräch können dem Studenten Fragen zum Forschungsprozess gestellt werden, die nur der wahre Verfasser nachvollziehbar beantworten kann.

Die Strafen für Plagiate oder Ghostwriting von bis zu 50 000 Euro, Haftstrafen von bis zu drei Jahren und Exmatrikulation werden bei Haus- und Seminararbeiten erst gar nicht angewandt. In solchen Fällen wird die Arbeit entweder als nicht bestanden gewertet oder ein Zweitversuch erlaubt. Bei Abschlussarbeiten wird der Student nicht automatisch exmatrikuliert, sondern erhält oft einen Zweitversuch und hat ggf. Geldstrafen zwischen 500 und 1000 Euro zu zahlen (z. B. an der Uni Münster). Die Unis haben die Mittel, um Ghostwriting und Plagiate aufzudecken, verzichten aber wegen eines höheren Arbeitsaufwands und aus Kostengründen darauf.

Autoreninformation:Der Autor ist Geschäftsführer der Ghostwriter-AgenturBAS Business And Science GmbH.

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