Artenschutz Volksbegehren: So geht es jetzt weiter
Das Volksbegehren für stärkeren Natur- und Artenschutz in Bayern war erfolgreich. Am Ziel sind die Befürworter noch nicht.

München.So viele Wahlberechtigte wie nie haben sich in den vergangenen Wochen am Volksbegehren für einen stärkeren Natur- und Artenschutz in Bayern beteiligt. Doch die rund 1,75 Millionen Unterschriften an sich bewirken noch keine Änderungen. Der Weg zu einem entsprechenden Gesetz ist länger. Die Brücke dorthin bildet voraussichtlich ein Volksentscheid.
18,4 Prozent der stimmberechtigten Personen in Bayern haben das Volksbegehren für mehr Artenschutz unterstützt. Die Zahl ist das aber nur vorläufige Endergebnis des Volksbegehrens. Bevor es weitergehen kann, muss der Landeswahlausschuss daher das endgültige Ergebnis feststellen. Das ist für den 14. März geplant. Danach ist Markus Söder gefragt. Als Ministerpräsident ist er dafür zuständig, das Volksbegehren mit einer Stellungnahme der Staatsregierung innerhalb von vier Wochen an den Landtag weiterzugeben. Spätestens im Juli muss das Thema im Landtag besprochen werden. Dann teilt sich der Weg in drei Richtungen. Der Landtag kann den Gesetzesentwurf des Volksbegehrens ablehnen, annehmen oder einen alternativen Gesetzentwurf vorlegen.
Mehrere Wege führen zum Volksentscheid
Der kürzeste Weg ist der unwahrscheinlichste: Dass der Landtag den aktuellen Entwurf ohne Veränderungen annimmt, hat die Koalition aus CSU und den Freien Wählern ausgeschlossen. Doch an der Weggabelung gibt es zwei weitere Pfade – und beide führen zu einem Volksentscheid. Direkt zum Volksentscheid geht es, wenn der Landtag den Entwurf des Volksbegehrens ohne weiteres ablehnt. Zusammen mit der Ablehnung können die Abgeordneten aber auch einen alternativen Gesetzentwurf vorlegen.
Ergebnis des Volksbegehrens
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Städte
Bad Kötzting: 1057 Unterzeichner (17,77 Prozent der Stimmberechtigten); Cham: 1884 (14,34 %); Furth im Wald: 1228 (17,25 %); Roding: 1436 (15,46 %);Rötz: 343 (13,10 %); Waldmünchen: 968 (17,97 %) -
Märkte
Eschlkam: 314 Unterzeichner (11,48 Prozent der Stimmberechtigten); Falkenstein: 495 (19,18 %); Lam: 184 (11,46 %); Neukirchen beim Heiligen Blut: 550 (17,97 %); Stamsried: 276 (16,15 %) -
Dörfer
Arnschwang: 247 Unterzeichner (15,16 Prozent der Stimmberechtigten); Arrach: 241 (11,79 %); Blaibach: 235 (14,91 %); Chamerau: 339 (16,00 %); Gleißenberg: 148 (19,89 %); Grafenwiesen: 248 (19,15 %); Hohenwarth: 184 (11,46 %); Lohberg: 159 (10,06 %); Michelsneukirchen: 183 (12,96 %); Miltach: 324 (17,77 %); Pemfling: 241 (13,13 %); Pösing: 167 (20,95 %); Reichenbach: 116 (14,37 %); Rettenbach: 166 (11,35 %); Rimbach: 280 (18,10 %); Runding: 315 (16,46 %); Schönthal: 212 (13,44 %);Schorndorf: 319 (14,25 %); Tiefenbach: 256 (16,02 %); Traitsching: 400 (11,87 %); Treffelstein: 102 (12,66 %); Waffenbrunn: 248 (15,26 %); Wald: 324 (13,96 %); Walderbach: 250 (14,43 %); Weiding: 309 (14,93 %); Willmering: 295 (17,86 %); Zandt: 195 (13,08 %); Zell: 199 (13,67 %) -
Gesamt
15 574 Unterzeichner (15,29 Prozent der Stimmberechtigten)
Diesen Weg hat Söder angekündigt. Er möchte einen Entwurf schaffen, hinter dem sich die Initiatoren des Volksbegehrens und die Kritiker gleichermaßen versammeln können. Auch in diesem Falle kommt es zu einem Volksentscheid für mehr Artenschutz. Dabei können die Wähler entweder für den ursprünglichen Entwurf oder für die vom Landtag erarbeitete Alternative stimmen. Der Volksentscheid muss dann innerhalb von drei Monaten nach dem Landtagsbeschluss stattfinden. Spätestens im Herbst wären die Wähler also gefragt, falls es zum derzeit wahrscheinlichen Szenario eines Volksentscheids mit Alternativentwurf kommt.
So läuft ein Volksentscheid
Wenn die Wahlberechtigen beim Volksentscheid über den vom Landtag abgelehnten Entwurf des Volksbegehrens entscheiden, benötigt der Entscheid mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen, um angenommen zu werden. Bei verfassungsändernden Gesetzentwürfen über Volksbegehren müssen diese Ja-Stimmen mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten in Bayern entsprechen.
Legt der Landtag einen alternativen Gesetzentwurf vor, können die Wahlberechtigten beim Volksentscheid zwischen diesem und dem ursprünglichen wählen. Wenn nur einer der beiden Entwürfe mehr Ja- als Nein-Stimmen erreicht, ist dieser angenommen. Erreichen beide die erforderliche Zustimmung, zählt jener mit der Mehrheit der gültigen Stimmen. Wenn auch hier beide Entwürfe gleich liegen, geht es darum, welcher mehr gültige Ja-Stimmen bekommen hat. Sollte selbst dabei beide gleich auf sein, ist der Entwurf angenommen, bei dem nach Abzug seiner Nein-Stimmen die meisten Jas übrig bleiben. Ergibt sich auch danach Stimmengleichheit zwischen den Entwürfen Gesetzentwürfen, wird über diese Gesetzentwürfe erneut abgestimmt.
Nur einmal gab es keinen Volksentscheid
Seit 1946 wurden in Bayern 20 Volksbegehren und 19 Volksentscheide durchgeführt. Nur einmal kam ein Volksbegehren ohne Volksentscheid zu einem positiven Ergebnis. Das Volksbegehren mit dem Titel Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen, wurde vom Landtag unverändert angenommen. Was aus den letzen fünf Volksbegehren in Bayern wurde, lesen Sie in dieser Liste:
Das wurde aus den letzten fünf erfolgreichen Volksbegehren in Bayern
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