Aussenansicht
Ein Pakt für Migration

Der Pakt ist die erste globale Vereinbarung zur Steuerung von Migration, findet unsere Autorin Andrea Kämpf.

25.11.2018 | Stand 16.09.2023, 5:55 Uhr
Andrea Kämpf

Andrea Kämpf ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Deutschen Institut für Menschenrechte, Abteilung internationale Menschenrechtspolitik.

In der Diskussion um den „Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ setzen sich langsam die sachlichen Argumente durch. Und das ist gut so. Denn der Pakt begreift Migration weder als Ziel noch als etwas zu Vermeidendes, sondern als das, was sie ist: eine – jahrhundertealte – Realität. Erarbeitet wurde er übrigens nicht nur von Staaten, sondern auch von der Zivilgesellschaft. Die zahlreichen Erklärungen beider Akteure sind auf der Webseite https://refugeesmigrants.un.org/ öffentlich einsehbar.

Der Pakt ist die erste globale Vereinbarung zur Steuerung von Migration. Er bietet einen Rahmen, um Arbeitsmigration zu steuern - und um Arbeitskräftemangel in einer wirtschaftlich produktiven und alternden Gesellschaft zu verhindern. Soziale Verwerfungen können vermieden werden, wenn der Arbeitsmarkt angemessen reguliert ist. Die Menschenrechte, die der Pakt Migrant/innen zugesteht, haben Staaten – darunter auch Deutschland – bereits in verschiedenen internationalen Menschenrechtsabkommen als für sich verbindlich anerkannt. Der Pakt schafft also keine neuen Rechte, auch nicht für irreguläre Migrant/innen. Er bietet hingegen im Rahmen der Kooperation von Staaten, die Menschenrechte der Migrant/innen bei regulärer wie irregulärer Migration zu wahren. So kann Ausbeutung von Saisonarbeitern – die auch in Deutschland stattfindet – oder Menschenhandel besser begegnet werden.

Viele Kritiker des Paktes beschwören einen Souveränitätsverlust, weil sich Deutschland einem internationalen Regelwerk anschließen will. Dem wird oft entgegengehalten, dass der Pakt rechtlich unverbindlich sei und explizit die staatliche Souveränität bekräftige. Das ist richtig, geht jedoch am Kern des Argumentes vorbei: Sinn und Zweck der Kooperation zwischen Staaten – und außenpolitische Ratio Deutschlands seit dem 2. Weltkrieg ¨– ist doch gerade, durch Einigung auf Menschenrechtsstandards und Verfahren ein internationales System regelbasiert zu gestalten. Nicht zuletzt die EU ist Ausdruck dieses aufgeklärten Souveränitätsverständnisses. Natürlich soll der Pakt zukünftig Orientierung bieten für das gemeinsame Handeln Deutschlands und aller Staaten. Für Deutschland als attraktivem Zielland von Migration kann dies nur von Vorteil sein.

Die Autorin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Deutschen Institut für Menschenrechte, Abteilung internationale Menschenrechtspolitik.

Die Außenansicht gibt die subjektive Meinung des Autors wieder und nicht unbedingt die der Redaktion.