Das ist geplant
Bayerns Regierung will Rückzahlung von Corona-Soforthilfen „kulant“ regeln

19.12.2022 | Stand 15.09.2023, 2:28 Uhr

Die nach Unternehmensgröße bzw. Zahl der Mitarbeiter gestaffelten Soforthilfen wurden in den ersten Monaten der Pandemie 2020 für kleine Betriebe und Freiberufler gewährt, die aufgrund der Corona-Krise in eine Notlage geraten waren. −Symbolbild: Robert Michael/dpa

Mit dem Thema Corona beschäftigt sich am Dienstag das bayerische Kabinett. Es geht um die Rückzahlung von zu viel ausbezahlten Soforthilfen, die Unternehmen bekommen haben.



Die Staatsregierung will diese Rückzahlungen „sehr kulant“ regeln, wie die Mediengruppe Bayern im Vorfeld der Kabinettssitzung erfahren hat. Beschlossen werden sollen etwa „großzügige zinslose Stundungsmöglichkeiten“. Zudem solle es möglich sein, Rückzahlungen über einen Zeitraum von 24 Monaten zu strecken. Wirtschaftliche Existenzen dürften nicht in Gefahr geraten, hieß es aus dem Umfeld der Staatsregierung. Wenn es tatsächlich um die Existenz gehe, könne auch die Möglichkeit eines vollständigen Forderungserlasses geprüft werden.

Für kleine Betriebe und Freiberufler in Notlage

Die nach Unternehmensgröße bzw. Zahl der Mitarbeiter gestaffelten Soforthilfen wurden in den ersten Monaten der Pandemie 2020 für kleine Betriebe und Freiberufler gewährt, die aufgrund der Corona-Krise in eine Notlage geraten waren. Sie sollten dazu dienen, Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu begleichen. Entgangene Umsätze und Gewinne konnten damit nicht ersetzt werden.

Letzter Termin für eine Antragstellung war der 31. Mai 2020. Die Corona-Soforthilfe wurde auf Basis einer beim Antrag getroffenen Prognose gewährt. Aufgrund des damaligen Bewilligungsbescheids ist der Soforthilfe-Empfänger verpflichtet zu überprüfen, ob diese Prognose zum erwarteten Liquiditätsengpass auch tatsächlich eingetreten ist, oder ob die Soforthilfe – gegebenenfalls auch anteilig – zurückgezahlt werden muss.