Nachbarschaftsstreit
Nachbar ruft wegen Drohnenflug Polizei

In Amberg ist ein Mann mit seiner Drohne immer wieder über das Grundstück des Nachbarn geflogen, obwohl er das nicht durfte.

05.01.2021 | Stand 16.09.2023, 4:35 Uhr
Mit einer Drohne über fremde Grundstücke zu fliegen, kann für Ärger sorgen. −Foto: Julian Stratenschulte/picture alliance/dpa

Drohnenfliegen ist nicht verboten, aber nur über dem eigenen Grundstück, schreibt die Amberger Polizei. Das wollte ein 37-jähriger Amberger aber nicht einsehen und flog kurz vor dem Jahreswechsel zum wiederholten Mal mit einer Drohne über das Grundstück seines Nachbarn. Da alles gute Zureden nichts half, fotografierte der Geschädigte den Drohnenflug und zeigte seinen Nachbarn bei der Polizei an. Der Drohnenflieger muss nun mit einem empfindlichen Bußgeld wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit gegen das Luftverkehrsgesetz rechnen.