Drohnenfliegen ist nicht verboten, aber nur über dem eigenen Grundstück, schreibt die Amberger Polizei. Das wollte ein 37-jähriger Amberger aber nicht einsehen und flog kurz vor dem Jahreswechsel zum wiederholten Mal mit einer Drohne über das Grundstück seines Nachbarn. Da alles gute Zureden nichts half, fotografierte der Geschädigte den Drohnenflug und zeigte seinen Nachbarn bei der Polizei an. Der Drohnenflieger muss nun mit einem empfindlichen Bußgeld wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit gegen das Luftverkehrsgesetz rechnen.