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Gerichtsverhandlung A9: Prozess um Reisebus-Attacke - Das fordert die Staatsanwaltschaft

20. Juni 2022 11:23 Uhr
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 Der Angeklagte soll im September 2021 aufgrund von Wahnvorstellungen einen schlafenden 20-Jährigen in einem Reisebus zu Boden geschlagen und mehrmals gegen den Kopf getreten haben.
Der Angeklagte soll im September 2021 aufgrund von Wahnvorstellungen einen schlafenden 20-Jährigen in einem Reisebus zu Boden geschlagen und mehrmals gegen den Kopf getreten haben. Foto: dpa

Ein 31-Jähriger soll wegen eines Angriffs auf einen Fahrgast in einem Reisebus nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in einer Psychiatrie untergebracht werden.

„Der Beschuldigte handelte in Tötungsabsicht“, sagte Staatsanwalt Simon Kroier am Montag vor dem Landgericht in Nürnberg. Er habe das wenige Sitzreihen vor ihm schlafende Opfer mehrmals gegen den Kopf geschlagen und getreten, weil er aufgrund von Wahnvorstellungen angenommen habe, dieser wolle ihn töten. Die Kammer wollte am frühen Nachmittag ein Urteil verkünden.



Die Attacke auf der Autobahn 9 bei Hilpoltstein in Mittelfranken hatte im vergangenen September für einen großen Polizeieinsatz gesorgt, die Autobahn wurde zeitweise gesperrt. Die Ermittler waren zunächst von einer bewaffneten Geiselnahme ausgegangen, was sich aber nicht bestätigte. Ein Spezialeinsatzkommando nahm den Verdächtigen schließlich fest.

Paranoide Schizophrenie festgestellt

Ein psychiatrischer Gutachter hatte bei dem Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie festgestellt. Während der Tat sei er schuldunfähig gewesen, und es bestehe eine hohe Wiederholungsgefahr, sagte Kroier. „Der Beschuldigte ist für die Allgemeinheit gefährlich.“

Die Verteidigung stellte keinen eigenen Antrag, sah im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft aber nicht versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung in dem Fall vorliegen, sondern versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Wegen seines Zustands habe er die Arg- und Wehrlosigkeit des schlafenden Opfers nicht erkennen und somit nicht ausnutzen können, argumentierten beide Verteidiger.

− dpa


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