Verfahren abgeschlossen
Blitzerfoto mit Stinkefinger: So hoch war Strafe für Niederbayer

18.06.2022 | Stand 18.06.2022, 13:19 Uhr
Stinkefinger gegen Blitzer oder Polizeibeamte kann sehr teuer werden. −Foto: lai

Dass ein Stinkefinger in Richtung Blitzer eine teure Sache werden kann, hat jetzt ein 53-Jähriger aus Passau erfahren. Er muss wegen Beleidigung eine Geldstrafe im vierstelligen Bereich zahlen.



Die Beamten der Passauer Verkehrspolizei trauten ihren Augen kaum. Anfang August 2021 wurde auf der A3 in Fahrtrichtung Deggendorf auf Höhe der Rastanlage Donautal-Ost ein Fahrzeugführer „geblitzt“, der doch tatsächlich den „Stinkefinger“ in Richtung des Geschwindigkeitsmessgerätes zeigte.

Beamten stellten Strafantrag

Die im Messfahrzeug befindlichen Polizeibeschäftigten der Verkehrspolizeiinspektion Passau stellten Strafantrag gegen den Lenker wegen Beleidigung. Mittlerweile wurde das entsprechende Verfahren auch abgeschlossen. Der 53-jährige Mann aus Passau wurde zu 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Insgesamt neun Monate zog sich das Ermittlungsverfahren aufgrund diverser rechtlicher Schritte hin, bis der Angeklagte letztendlich in einer Verhandlung am Amtsgericht Passau Ende Mai diesen Jahres im Beisein seines Rechtsanwaltes den Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Passau zurückzog.

50 Tagessätze zu je 100 Euro wegen Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen gem. §185 Strafgesetzbuch kamen somit auf den 53-Jährigen zu. Die Anzahl und Höhe des Tagessatzes beruht auf einer Prüfung des Einzelfalles und hängt unter anderem vom Einkommen der Angeklagten ab.

Keine Bagatelle

Zu seinen Gunsten spricht, dass der Verurteilte in der Vergangenheit noch nicht kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten war. In einem Brief an die beiden Geschädigten bedauerte er außerdem im Nachgang den Vorfall und entschuldigte sich.

Dass es sich bei derartigen Delikten um keine Bagatelldelikte handelt, zeigt exemplarisch diese genannte Verurteilung, die aber durchaus noch drastischer hätte ausfallen können. Der Strafrahmen für ein Vergehen der Beleidigung sieht Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr vor. Je nach Art und Weise des Vorfalls oder bei bereits vorbestraften Personen kann sogar eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für eine Beleidigung in Betracht kommen.

Beleidigungen quasi auf der Tagesordnung

Ein Einzelfall ist das Beleidigen bei polizeilichen Geschwindigkeitskontrollen nachweislich nicht. Erst am Pfingstmontag gegen 16.00 Uhr beschimpften zwei am Messfahrzeug in der Passauer Angerstraße vorbeifahrende Fahrradfahrer das im Dienst-Pkw befindliche Personal aufs Übelste.

− lai/red