Pandemie
Corona-Fall in Disco hat Folgen

Wie sich herausstellt, hatte ein infizierter Besucher im Landkreis Regen keinen gültigen PCR-Test. Aber wie kam er dann rein?

05.10.2021 | Stand 16.09.2023, 0:16 Uhr
Der Besuch des Infizierten ohne gültigen PCR-Test hat Konsequenzen für ihn und die Disco. −Foto: Jens Büttner/picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Die Warnung des Landratsamtes Regen, dass am Wochenende ein infizierter Besucher in der Disco Tenne in Patersdorf (Landkreis Regen) war, schlägt hohe Wellen. Bürger und Medienvertreter fragen sich: „Wie konnte das passieren?“ Genau dieser Frage gehen auch die Mitarbeiter des Landratsamtes nach. „Wir prüfen, wie es dazu kommen konnte, dass jemand ohne notwendigen PCR-Test in das Lokal kommen konnte“, sagt Landratsamtspressesprecher Heiko Langer.

Ersten Erkenntnissen nach hat sich diebetroffene Person am Freitag auf eine mögliche SARS-CoV-2-Infektionvia PCR-Untersuchung testen lassen. Das Ergebnis lag aber zum Zeitpunkt des Besuches am Samstagabend noch nicht vor. „In aller Regel liegt das Ergebnis spätestens nach 24 Stunden vor“, weiß der Pressesprecher. In diesem Fall habe es aber Verzögerungen gegeben. Der Grund dafür sei ebenso unbekannt als auch nicht von Bedeutung, so das Landratsamt Regen in einer Pressemitteilung: Denn klar sei, ohne gültigen Testnachweis hätte der junge Mann nicht in das Lokal gedurft.

War Kontrolle der Tests fehlerhaft?

Nach Besucheraussagen wurden die Gäste beim Einlass kontrolliert. Noch ungeklärt sei, wie der Mann dennoch in die Disco kam. „Wir wissen noch nicht, ob es eine fehlerhafte Kontrolle war oder, ob sich der Mann irgendwie reingemogelt hat“, erklärt der Landkreissprecher. Beides werde aber ermittelt und beide Seiten müssten mit erheblichen Strafen rechnen. Denn: Mindestens dem Besucher hätte klar sein müssen, dass er falsch handle. Zudem hätte der Betreiber sicherstellen müssen, dass kein Gast ohne Beachtung der 3G plus-Regelung ins Haus komme. „Drei G plus bedeutet, dass nur Genesene, Geimpfte oder Getestete, mit PCR-Testnachweis, in die Diskothek gehen darf“, so Langer weiter.

„Die Erfahrung des ersten Öffnungswochenendes zeigt, dass wir die Kontrollen, die bisher schon stattfanden, auch weiterhin durchführen müssen“, erklärt der Pressesprecher. Wobei die Ereignisse die Verantwortlichen im Landratsamt nicht überraschend getroffen hätten. Die - von der Politik - für Club- und Diskobesuche verfügten Erleichterungen und der damit verbundene Besucherandrang würde das Nachtleben beleben, so das Landratsamt, was aber „zwangsläufig auch zu einem erhöhten Infektionsrisiko führt“.

Was die 3G plus-Regel vorsieht

Für Clubs und Diskotheken gilt derzeit die sogenannte 3G plus-Regel. Demnach müssen Besucher einen jeweils gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein gültiges PCR-Testergebnis vorlegen. Der Betreiber hat die Kontrolle der einzelnen Nachweise sicherzustellen. Verstöße gegen diese Pflichten können jeweils abhängig von den konkreten Umständen der Tat mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Dies gilt sowohl für den Betreiber, sofern die Nachweise nicht ordnungsgemäß kontrolliert werden, als auch für den einzelnen Besucher, für den Fall, dass dieser nicht über einen gültigen Nachweis verfügt.