Polizeimeldung
K.O.-Tropfen-Attacke auf junge Frau

Ein Unbekannter verabreichte der 20-Jährigen die Substanz in einer Chamer Disco. Die Polizei sucht Zeugen oder weitere Opfer.

05.10.2021 | Stand 15.09.2023, 23:58 Uhr
Die Polizei warnt vor K.O.-Tropfen. −Foto: Achim Scheidemann/picture alliance / dpa

In der Nacht zum Sonntag wurden einer 20-jährigen Discobesucherin in Cham durch einen bisher unbekannten Täter K.O.-Tropfen verabreicht. Weitere Geschädigte oder Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 09971/8545-0 bei der Chamer Polizei zu melden.

Die Polizeiinspektion Cham möchte Bürger mit nachfolgenden Hinweisen auf die Problematik „K.O.-Tropfen“ aufmerksam machen und sie vor eventuellen Straftaten oder gesundheitlichen Risiken schützen.

Was sind „K.O.-Tropfen“?

„K.O.-Tropfen“ sind Substanzen, die bei Einnahme zu starken Bewusstseinsstörungen, bis hin zu Willenlosigkeit bzw. Bewusstlosigkeit, führen können. Als gebräuchlichste Substanz ist „Liquid Ecstasy“ (GHB) zu nennen. Allerdings kommen auch andere Mittel zur Verwendung. Eine Überdosierung kann, auch verstärkt durch den gleichzeitigen Konsum von Alkohol, zu schweren Gesundheitsstörungen (Atemnot, Koma) bis hin zum Tod führen.

Wie wirken „K.O.-Tropfen“?

Die Wirkung ist abhängig von der Verfassung des Opfers und der Dosierung. Besonders gefährlich ist eine Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen einzustufen. Nach der Einnahme treten oft Übelkeit und Schwindel auf. Diese Zustände können mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen verwechselt werden! Eine feststellbare Willenlosigkeit führt oftmals in eine Bewusstlosigkeit. Nach dem Aufwachen kann sich das Opfer entweder nicht oder nur bruchstückhaft an das Geschehene erinnern.

Wie werden „K.O.-Tropfen“ verabreicht?

Die meisten Mittel sind in flüssiger Form erhältlich und werden, in einem unbeaufsichtigten Moment, dem Getränk des Opfers beigegeben. Durch den fehlenden bzw. geringen Eigengeschmack der Substanzen ist eine Geschmacksveränderung kaum feststellbar.

Wie kann man sich schützen?

  • Lassen Sie offene Getränke nicht unbeaufsichtigt.
  • Bestellen Sie Getränke bei der Bedienung selbst und nehmen Sie diese selbst entgegen.
  • Nehmen Sie von Unbekannten Getränke nur in verschlossenen Originalflaschen an.
  • Freundinnen/Freunde sollten sich gegenseitig schützen, aufeinander achten und Getränke nicht aus den Augen lassen.

Vorsicht und Hilfe sind insbesondere nötig, wenn der Freundin/dem Freund plötzlich übel wird und Unbekannte sich scheinbar um sie/ihn kümmern oder aus dem Raum führen wollen!