Polizeimeldung
Zwei Bürger schnappen Rollerdieb

Die Spaziergänger bemerkten, dass ein junger Mann den Roller eines Nachbarn wegfuhr. Sie stoppten ihn und riefen die Polizei.

01.10.2021 | Stand 16.09.2023, 0:01 Uhr
Die Polizei erklärt, dass die Bürger im Sinne des „Jedermannsrechts“ den Dieb geschnappt haben. −Foto: Maximiliane Fröhlich

Am Sonntag gegen 17:50 Uhr wurden zwei wachsame Bürger auf einen jungen Mann im Bereich der Böhmerstraße in Waldmünchen aufmerksam. Der junge Mann schob einen weißen Motorroller die Böhmerstraße entlang. Die Bürger erkannten den Motorroller, da dieser aus ihrer Nachbarschaft stammte. Sie verständigten daraufhin den Inhaber und klärten ab, ob dieser den Roller an einen jungen Mann verliehen hätte.

Nachdem feststand, dass der Motorroller nicht ausgeliehen war, sondern entwendet wurde, folgten sie dem jungen Mann. Die aufmerksamen Bürger konnten den 22-jährigen Mann stoppen und hielten ihn bis zum Eintreffen der verständigten Polizei fest. Die Bürger handelten nach dem sogenannten „Jedermannsrecht“ der Strafprozessordnung. Gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) ist jedermann befugt, eine Person ohne rechtliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn die Person auf frischer Tat betroffen ist oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist. Den jungen Mann erwartet nun aufgrund des Diebstahls eine Strafanzeige.