Kontrolle
15-Jährige hat Schreckschusswaffe dabei

Einem Zugkontrolleur war die Jugendliche aufgefallen. In Regensburg musste die 15-Jährige auf die Wache der Bundespolizei.

29.08.2019 | Stand 16.09.2023, 5:19 Uhr

Diese Schreckschusspistole hatte die 15-Jährige in einer Bauchtasche dabei. Foto: Bundespolizei Waldmünchen

Bei der Fahrscheinkontrolle einer Jugendlichen auf der Fahrstrecke Neustadt an der Donau in Richtung Regensburg stellte ein Zugbegleiter am vergangenen Sonntagmittag fest, dass die 15-Jährige in Ihrer Bauchtasche neben zwei Mobiltelefonen auch eine Taschenlampe und eine Pistole mitführte.

Spontan nahm der Zugbegleiter dem Mädchen die Bauchtasche ab und verständigte die Bundespolizei. In Regensburg übernahmen Bundespolizisten die 15-Jährige und die Bauchtasche mitsamt den Gegenständen.

Waffenschein erforderlich

Auf der Dienststelle der Bundespolizei stellte sich schnell heraus, dass es sich bei der mitgeführten Waffe um eine Schreckschusswaffe mit PTB-Kennzeichnung handelt. Der Besitz dieser Waffe ist Minderjährigen nicht erlaubt. Um die Waffe führen zu dürfen, ist ein so genannter kleiner Waffenschein notwendig. Beide Voraussetzungen erfüllte die 15-Jährige nicht.

Die Bundespolizisten stellten deshalb die Gegenstände sicher. Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen konnten die Erziehungsberechtigten die 15-Jährige von der Wache am Hauptbahnhof Regensburg abholen.

Die Jugendliche erwartet nun eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Weitere Polizeimeldungen aus Stadt und Landkreis Regensburg lesen Sie hier.