Es war der eigene Übermut, mit dem ein Jugendlicher am Donnerstag die Polizei auf sich aufmerksam machte. Weil der der 16-Jährige gegen 18.15 Uhr mit seinem E-Scooter in Biburg unterwegs war und am Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen befestigt war, wurde der Jugendliche einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Während der Kontrolle durch eine Streife der Polizeiinspektion Mainburg wurde festgestellt, dass der E- Scooter aufgrund seiner bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit als Kleinkraftrad (maximal 45 km/h) eingestuft werden muss. Daher hätte der Fahrer zumindest die Fahrerlaubnisklasse AM benötigt, um auf öffentlichen Verkehrsraum fahren zu dürfen. Diese hatte er zum Zeitpunkt der Kontrolle aber nicht. Die Weiterfahrt wurde daher unterbunden. Es erfolgt eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, teilt die Polizeiinspektion Mainburg mit.