Landkreis Neumarkt
Corona-Proteste verliefen friedlich

Am Montag sind in Neumarkt und Berching erneut Menschen auf die Straße gegangen. Die „Spaziergänge“ waren nicht angemeldet.

25.01.2022 | Stand 15.09.2023, 21:34 Uhr
Die „Spaziergänge“ in Neumarkt und Berching waren nicht angemeldet. −Foto: Bastian Schreiner

120 Menschen haben sich am frühen Montagabend unter dem Motto „Genug ist genug“ am Neumarkter Rathaus versammelt. Dieser Protest, der nach Angaben der Polizei vom Versammlungsleiter beim Neumarkter Landratsamt angemeldet worden war, verlief friedlich. Die Polizeiinspektion Neumarkt leitete den Einsatz und wurde von anderen Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberpfalz unterstützt.

Zur gleichen Zeit versammelten sich in Neumarkt wieder Menschen zu einem sogenannten „Spaziergang“. Wie die Polizei mitteilt, war diese Zusammenkunft beim zuständigen Landratsamt nicht angemeldet. Dieser „Spaziergang“ wurde polizeilich als Versammlung eingestuft, heißt es. Da ein organisierter Charakter zu erkennen war und zudem dazu mehrfach aufgerufen wurde, musste laut Polizei eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen unterlassener Anmeldung einer geplanten Versammlung erstellt werden.

Auch in Berching waren „Spaziergänger“ unterwegs

Vor Ort erteilte die Polizei beschränkende Auflagen und betreute die Versammlung im Anschluss. Auch diese Zusammenkunft verlief friedlich. Polizeilich wird zwar in erster Linie grundsätzlich das Rechtsgut der Versammlungsfreiheit geschützt, jedoch müssen auch die Regeln der Infektionsschutzverordnung, des Bayerischen Versammlungsgesetzes und insbesondere das Abstandsgebot eingefordert und eingehalten werden, teilt die Polizeiinspektion Neumarkt mit.

Auch in Berching kam es zu dieser Zeit zu einem „Spaziergang“. Auch diese Versammlung war beim zuständigen Landratsamt nicht angemeldet. Die Zusammenkunft musste polizeilich angesprochen, beschränkt und teilweise begleitet werden. Es kam zu keinen besonderen Vorkommnissen.

Die Polizeiinspektion Neumarkt rät grundsätzlich: Melden Sie als Veranstalter entsprechende Demonstrationen rechtzeitig an. Dies ist kostenfrei beim zuständigen Landratsamt möglich. Teilnehmer sollten nur angemeldete Demonstrationen besuchen.