Polizei
Kinder auf Gleisen hatten Schutzengel

Ein Lokführer konnte zwischen Pölling und Postbauer-Heng die S-Bahn gerade noch bremsen. Er erlitt einen Schock.

23.02.2021 | Stand 16.09.2023, 4:15 Uhr
Die Polizei warnt vor Gefahren im Bereich von Bahnanlagen. Bei Postbauer-Heng war es zu einer Notbremsung gekommen, als Kinder auf dem Gleis waren. −Foto: Jens Wolf/picture alliance/dpa

Am Samstagnachmittag bemerkte der Lokführer einer S-Bahn drei Kinder im geschätzten Alter von zehn Jahren, welche sich auf den dortigen Gleisanlagen zwischen Pölling und Postbauer-Heng aufhielten. Wie die Polizei mitteilt, leitete er geistesgegenwärtig einen Nothalt ein und konnte die S-Bahn rechtzeitig zum Stehen bringen, bevor es zu einer Kollision gekommen wäre.

Die drei Kinder entfernten sich anschließend rennend in Richtung Bahndamm und konnten bislang nicht ermittelt werden. Durch die abrupt eingeleitete Notbremsung wurde eine 17-jährige Passagierin des Zuges leicht verletzt. Der Lokführer erlitt einen Schock und wurde ärztlich versorgt. Die Bahnstrecke war für ca. eine Stunde vollständig gesperrt.

Polizei warnt vor Gefahren an Bahnanlagen

Von polizeilicher Seite wird in dem Zusammenhang eindringlich auf die immensen Gefahrenlagen beim Aufenthalt an Bahnanlagen hingewiesen. Die Gefahren, die beim Betreten von Gleisanlagen und Bahnübergängen bestehen, werden aus polizeilicher Erfahrung oftmals unterschätzt. Unfallursachen sind unter anderem unachtsames oder unsachgemäßes Verhalten auf Eisenbahnanlagen.

„Seien Sie stets achtsam, wenn Sie sich an Orten aufhalten, wo sich Züge bewegen. Sensibilisieren Sie insbesondere auch Kinder hinsichtlich der hohen Gefahrenmomente bei Spielen im Bereich von Gleisanlagen“, rät die Polizei.

Langer Bremsweg

Sie weist darauf hin, dass Züge Bahnhöfe mit Geschwindigkeiten von bis zu 160 Stundenkilometern durchfahren. Durch den entstehenden Luftsog können unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände in Bewegung geraten.

•Züge könnten Hindernissen nicht ausweichen und hätten einen sehr langen Bremsweg. Sie näherten sich teilweise fast lautlos, heißt es von Seiten der Polizei. Ein elektrisch betriebener Zug – selbst mit über 200 Stundenkilometern – sei für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er bereits vorbeifahre. Züge würden auch außerhalb des ausgehängten Fahrplanes fahren und könnten ein Gleis in beide Richtungen befahren.

Ein unerlaubtes Betreten der Gleisanlagen stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und sei nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung mit nicht unerheblichem Bußgeld bewährt, heißt es in der Mitteilung ergänzend.