Proteste
Unangemeldeter „Spaziergang“ in Neumarkt

Am Montagabend waren in Neumarkt und Berching erneut „Spaziergänger“ unterwegs. Die Polizei begleitete die Versammlungen.

18.01.2022 | Stand 15.09.2023, 21:48 Uhr
Die „Spaziergänge“ in Berching und Neumarkt wurden polizeilich als Versammlungen eingestuft, beschränkt und teilweise begleitet. −Foto: Patrick Pleul/dpa

Am Montagabend fanden in Neumarkt und Berching wieder sogenannte „Spaziergänge“ statt. Während nach Angaben der Polizei in Neumarkt rund 70 Teilnehmer unterwegs waren, versammelten sich in Berching knapp 40 Menschen. Beide Zusammenkünfte waren beim zuständigen Landratsamt nicht angemeldet, heißt es vonseiten der Polizei.

Diese „Spaziergänge“ wurden polizeilich als Versammlungen eingestuft, beschränkt und teilweise begleitet. „Der Verlauf kann rückblickend als friedlich bewertet werden“, teilt die Polizeiinspektion Neumarkt mit. Polizeilich werde zwar in erster Linie grundsätzlich das Rechtsgut der Versammlungsfreiheit geschützt, jedoch müssten auch die Regeln der Infektionsschutzverordnung, des Bayerischen Versammlungsgesetzes und insbesondere das Abstandsgebot eingefordert werden. Die Beamten weisen darauf hin, dass festgestellte Verstöße dabei Ordnungswidrigkeiten bzw. sogar Straftaten sein können.

Die Polizeiinspektion Neumarkt rät grundsätzlich: Melden Sie als Veranstalter entsprechende Demonstrationen rechtzeitig an. Dies ist kostenfrei beim zuständigen Landratsamt möglich. Teilnehmer sollten darüber hinaus nur angemeldete Demonstrationen besuchen.