Regensburg
Vergewaltigung am Donauufer: Legte Verdächtiger falsche Spuren?

27.07.2022 | Stand 15.09.2023, 4:15 Uhr
Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher (von links), Polizeivizepräsident Thomas Schöniger und Kriminalrat Andreas Rußwurm präsentierten den Ermittlungserfolg. −Foto: Baumgarten

DNA-Spuren und ein Fingerabdruck auf dem Handy das Opfers belasten einen 45-Jährigen nach der Vergewaltigung am Sonntagabend. Der Mann schweigt zu allen Vorwürfen.



Nur 45 Stunden nach einerVergewaltigung am Ufer der Donau nahe Vilsstraße und Schwabelweiser Weghat die Kriminalpolizei den mutmaßlichen Täter verhaftet: Kurz nach 16 Uhr haben am Dienstag die Handschellen bei einem 45-Jährigen geklickt. Der Deutsche ist laut Polizei in seiner Wohnung in Regensburg festgenommen worden.

Die Wortwahl bei derkurzfristig anberaumten Pressekonferenzwar drastisch: Von einem „extrem gravierenden Sexual- und Gewaltdelikt“ war die Rede, von Todesdrohungen und massiver Gewalt. Nachdem der mutmaßliche Täter die Frau vergewaltigt hatte, habe er ihr Handy an sich genommen, damit sie keine Hilfe rufen kann. Laut neuesten Erkenntnissen sei ihrdie Flucht in ein nahe Restaurant an der Walhalla-Allee gelungen– der 45-Jährige verschwand durch ein Maisfeld.

Ermittler arbeiteten fast durch

„Unsere Ermittler haben von der Tat bis zur Täterfestnahme fast durchgearbeitet“, betonte Andreas Rußwurm, stellvertretender Leiter der KPI in Regensburg. Dem Mann wurde nicht nur die detaillierte Aussage des Opfers zum Verhängnis, sondern auch die laut Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher„erhebliche“ Justizerfahrung: Obwohl der 45-Jährige nicht einschlägig vorbestraft sei, habe er bereits mehrjährige Gefängnisaufenthalte hinter sich – zuletzt verurteilt ihn das Landgericht in Amberg für eine Gewalttat zu einer länger Haftstrafe.

Laut Rauscher zeigte das 54-seitige Vernehmungsprotokoll, was die 30-Jährige „in Todesangst über sich ergehen lassen musste.“ Selbst erfahrene Ermittler mache das „deutlich betroffen“. Polizeivizepräsident Thomas Schöniger hob den hohen Stellenwert der Aussage des Opfers deutlich hervor. „Der Geschädigten und ihrer Familie wünschen wir viel Kraft, um diesen schlimmen Vorfall zu verarbeiten“, sagte er und dankte den Ermittlern für die engagierte und erfolgreiche Arbeit. Der bei derartigen Fällen üblicherweise hohe Fahndungs- und Ermittlungsaufwand habe sich „in diesem Fall erfreulicherweise ausgezahlt“.

Zwei Treffer in Datenbanken

In erster Linie brachte die Spurensicherung zwei wichtige Beweise: Die Untersuchung einerDNA-Spur beim LKA ergab einen Treffer in der Datenbank. Auch ein Fingerabdruck, der auf dem Handy des Opfers gesichert werden konnte, führte zu dem 45-Jährigen. Die Polizei hatte zunächst nach einem Mann aus Osteuropa gefahndet – denn der mutmaßliche Täter soll seinem Opfer gesagt haben, er stamme aus Rumänien. Damit wollte er womöglich nur eine falsche Spur legen.

Räumlichen Bezug zum Tatort hatte der Tatverdächtige laut den Ermittlern nicht. Die 30-Jährige war offenbar ein Zufallsopfer. Der 45-Jährige schwieg zu allen Vorwürfen – auch vor dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts, der am Vormittag Haftbefehl gegen ihn erließ. Er kam umgehend in U-Haft. Rechtsanwalt Jörg Meyer, der den 45-Jährigen als Pflichtverteidiger vertritt: „Wir warten die Akteneinsicht ab – danach wird entschieden, ob er sich einlassen wird."