Eine 19-jährige ehemalige Schülerin legte bei einer Bewerbung ein Abschlusszeugnis vor, welches sie sich offensichtlich selbst ausgestellt und sich dabei mit sehr guten Noten bedacht hatte. Das teilt die Polizei mit. Allerdings fiel der Schwindel auf, so dass sie nun leider die erstrebte Anstellung nicht bekommen haben dürfte. Anstatt dessen muss sie sich nun wegen einer Strafanzeige wegen Urkundenfälschung verantworten.
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