Corona-Regeln
Oberviechtach: Polizei kontrolliert Wirt

Nach 24 Uhr noch in der Gastwirtschaft sitzen? Das verstößt gegen die Infektionsschutzverordnung, wie dieser Fall zeigt.

28.06.2021 | Stand 16.09.2023, 2:12 Uhr
Eine Polizeistreife entdeckte in Oberviechtach einen Verstoß gegen die Infektionsschutzverordnung. −Foto: Franziska Kraufmann/dpa

Am Sonntag, 27. Juni, kontrollierte die Polizei ein Lokal am Oberviechtacher Marktplatz. Dabei stellten die Beamten laut Polizeibericht fest, dass sich um 1.15 Uhr noch Gäste im Lokal aufhielten. Es stellte sich heraus, dass im Lokal neben dem Gastwirt und den Beschäftigten noch vier Gäste anwesend waren. Sie hatten aber laut Polizei keine Getränke vor sich stehen.

Die Polizei forderte den Gastwirt auf, sein Lokal zu schließen. Nach der 13. BayIfSMV dürfen nach 24 Uhr keine gastronomischen Angebote mehr zur Verfügung gestellt werden. Auch darf kein Privatbesuch in konzessionierten Räumen empfangen werden. Die noch anwesenden Besucher verließen die Gaststätte. Gegen den Wirt wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz erstellt.

Anm. d. Redaktion: In einer früheren Variante des Polizeiberichts war noch nicht davon die Rede, dass die Gäste keine Getränke konsumierten. Das ergab erst eine Nachfrage bei der Polizei. Wir haben das am 29. Juni um 12.53 Uhr geändert.

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