Am Sonntag gegen 1 Uhr wurden Polizeibeamte zu einer Ruhestörung, ausgehend von einem Lokal in der Schwandorfer Innenstadt gerufen. Ursache war hier eine betriebsinterne Weihnachtsfeier, die auf Grundlage der für Veranstaltungen gültigen „2G+“-Regelung durchgeführt wurde.
Von Beanstandungen ist in der Meldung nicht die Rede. Die Polizeiinspektion Schwandorf weist jedoch darauf hin, dass für die Inanspruchnahme der Regelungen zu einem Schnelltest unter Aufsicht keinesfalls die Behauptung ausreicht, einen Schnelltest unter vier Augen durchgeführt zu haben. Auch das Vorzeigen von Schnelltests reiche hier nicht aus. Verlangt werde ausdrücklich ein Testnachweis. Laut Polizei muss also eindeutig dokumentiert werden, wann und unter wessen Aufsicht ein Test durchgeführt wurde.