Pflanzenseuche

Feuerbrand bedroht heimische Obstbäume

Die Bakterienkrankheit kann auch Wild- und Ziergehölze befallen und muss der Kreisfachberatung gemeldet werden.

16.08.2020 | Stand 16.09.2023, 4:49 Uhr
Dieser Birnbaum ist vom Feuerbrand befallen. −Foto: Sachgebiet Gartenkultur Landratsamt

In der Gemeinde Pemfling wurde in zwei Privatgärten ein Befall mit der bakteriellen Krankheit Feuerbrand festgestellt. Wie das Sachgebiet Gartenkultur des Landratsamts mitteilt, bedroht diese gefährliche Krankheit alle Rosengewächse, das heißt Obstbäume wie Apfel, Birne, Quitte und wichtige Bienen- und Vogelnährgehölze wie den Weißdorn, als auch Ziergehölze wie Feuerdorn, Felsenmispel, Felsenbirne.

Die Ausbreitung des Feuerbrandes erfolgt über vor allem über den Wind und Tiere. Sie kann nur durch das rechtzeitige Erkennen und Entfernen der befallenen Pflanzenteile bzw. Pflanzen eingedämmt werden. Falls erkrankte Pflanzen nicht rechtzeitig erkannt werden, so kann von diesen Befallsherden eine großflächige Verseuchung ganzer Bestände ausgehen, die letztendlich nur durch eine rigorose Rodung zu stoppen ist.

Die Gartenbesitzer werden daher aufgerufen im eigenen Garten Weißdorn, Obstbäume, besonders Quitte, Birne und Apfel zu beobachten. Verdächtig sind abgestorbene braune Zweige mit schwarzen Blüten- und Blattstielen. Bei Wanderungen und Spaziergängen sollte auf die Gehölzbestände, insbesondere die Weißdornsträucher gezielt das Augenmerk gerichtet werden.

Bei Verdacht muss eine Meldung an die Kreisfachberatung – Feuerbrand ist eine meldepflichtige Krankheit – Tel. (0 99 71) 78 396 erfolgen. Kann der Befall nicht eindeutig festgestellt werden, muss eine Probe entnommen und ins Landratsamt gebracht werden. Die befallenen Zweige sollten bis ins grüne Holz zurück abgeschnitten und in einer Papier- oder Plastiktüte verpackt sein. Entfernung und Verbrennung von befallenem Pflanzenmaterial: Stark befallene Bäume und Sträucher müssen gefällt und verbrannt werden. Leichter befallene Gehölze sind gut auszuschneiden, d. h. infizierte Zweige sind circa 70 Zentimeter ins gesunde Holz zurückzuschneiden.

Die Quitte ist sehr stark auszuschneiden. Apfel, Birne und andere Wirtspflanzen sind gut auszuschneiden. Für Weißdorn, Cotoneaster (Felsenmispel) und Feuerdorn gilt: auch bei geringem Befall auf den Stock setzen, das heißt auf etwa 30 Zentimeter über dem Boden zurückschneiden.

Geringe Mengen Schnittgut kann man, in einem Papier- oder Plastiksack verpackt, in die Restmülltonne geben. Wenn ein Befall mit Feuerbrand von der Kreisfachberatung bestätigt wurde, darf befallenes Schnittgut ausnahmsweise im Freien verbrannt werden. Eine vorherige telefonische Information der Polizei, der Feuerwehr und der Gemeinde ist notwendig, um unnötige Probleme zu vermeiden.

Die Lagerung von Schnittgut darf nur in geschlossenen Räumen passieren oder dicht mit Folie abgedeckt. Ein Transport sollte vermieden werden. Kleinere Mengen in Säcke geben, größere Mengen zerkleinern und mit Planen dicht abdecken. Unverzichtbar ist es, das Schnittwerkzeug zu desinfizieren, bevor man zur nächsten Pflanze geht. Dazu Säge und Schere 30 Minuten in 70-prozentigem Alkohol legen oder zweimaliges Abflammen.

URL: https://www.mittelbayerische.de/archiv/1/feuerbrand-bedroht-heimische-obstbaeume-11454029
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