Pandemie

Der Lockdown kann gelockert werden

Bei stabiler Inzidenz unter 100 öffnet die Außengastronomie in der Stadt Amberg am Samstag wieder.

13.05.2021 | Stand 16.09.2023, 3:08 Uhr
Die Außengastronomie kann wieder öffnen. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa −Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Am Freitag, 7. Mai, lag die Zahl der Sieben-Tage-Inzidenz bei Covid19-Infektionen in der Stadt Amberg mit 92,2 erstmals unter dem Schwellenwert von 100. Auch an den vier Folgetagen wurde diese Marke nicht mehr überschritten, so dass – vorausgesetzt, die Werte bleiben konstant – noch im Laufe dieser Woche verschiedene Änderungen wirksam werden könnten.

Jedoch ist in Bezug auf Lockerungen für die Gastronomie, die Kultur und den Sport keine automatische Öffnung möglich. Vielmehr hat die Stadt Amberg dafür laut Pressemitteilung eine entsprechende Genehmigung des Gesundheitsministeriums einzuholen. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Inzidenz insgesamt acht Tage in Folge unter 100 liegt. Erst wenn auch am achten Tag die Inzidenz von 100 weiter unterschritten wird, wird die Lage als stabil anerkannt. In diesem Fall ist aktuell davon auszugehen, dass die Außengastronomie ab Samstag, 15. Mai, bis 22 Uhr öffnen kann. Dasselbe gilt für kulturelle Angebote wie Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos und Sport, wobei innen nur kontaktfreier Sport sowie unter freiem Himmel auch Kontaktsport erlaubt ist, sofern alle Teilnehmer(innen) über einen Testnachweis verfügen.

Außerdem traten bei den fest an die Sieben-Tage-Inzidenz gekoppelten Regelungen bereits ab dem übernächsten darauffolgenden Tag und damit am , 13. Mai, folgende Änderungen in Kraft:

Die nächtliche Ausgangssperre wurde aufgehoben; der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und im privaten Bereich ist mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie eines weiteren Hausstands erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

Ladengeschäften ist die Öffnung für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum ohne Test gestattet. Körpernahe Dienstleistungen sind mit Terminbuchung ebenfalls wieder zulässig. Ein Negativtest muss – auch bei Friseuren – nicht mehr vorgelegt werden. In den Schulen findet an allen Schularten Präsenz- oder Wechselunterricht statt. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt. Instrumental- und Gesangsunterricht darf nur als Einzelunterricht in Präsenzform erteilt werden. Hierbei ist ein Mindestabstand von zwei Metern sowie Maskenpflicht zu beachten.

Museen, Ausstellungen und ähnliche Kulturstätten können öffnen. Besucher müssen jedoch vorab einen Termin buchen. Auch hier gilt die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes, FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung sowie das Vorhandensein eines ausgearbeiteten Schutz- und Hygienekonzeptes. Die mit Allgemeinverfügung vom 7. Mai verlängerte Benennung der belebten Plätze im Bereich der „Einkaufsmeile“ und in der Marienstraße, für die Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot gelten, gilt unverändert bis 23. Mai. Die Stadt weist darauf hin, dass Nutzer von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen von der Maskenpflicht ausgenommen sind.

Bei standesamtlichen Trauungen sind ebenfalls Erleichterungen möglich. Die bisherige Regelung mit fünf Personen aus zwei Hausständen wird aufgehoben. Künftig dürfen sieben Personen zur Trauung erscheinen, unabhängig von den Hausständen. Dabei zählen Dolmetscher, Kinder unter 14 Jahren und Standesbeamte nicht mit, sind Geimpfte oder Genesene dabei, sind sogar zehn Personen erlaubt. Nachweise sind eine Woche vor der Eheschließung einzureichen.

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URL: https://www.mittelbayerische.de/archiv/1/der-lockdown-kann-gelockert-werden-11523413
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