Eine Corona-Neuregelung in Hessen sorgt für Furore: Am Dienstag hat das Bundesland erklärt, dass das 2G-Optionsmodell auf den gesamten Einzelhandel ausgeweitet werde, also auch auf den Lebensmittel-Einzelhandel. Im Klartext heißt das: Supermarkt-Betreibern steht es frei, in ihre Läden nur Geimpfte und Genesene zu lassen. Ungeimpfte - auch mit negativem PCR- oder Schnelltest - bleiben außen vor.
Für den Freistaat Bayern komme dieses 2G-Optionsmodel aber nicht infrage. Das teilte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auf Nachfrage der Mittelbayerischen mit. „InEinrichtungen der Grundversorgung, zu denen auch der Einzelhandel zählt, gilt keine 2G-Regel, weil ansonsten Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, keinen Zugang mehr zu lebenswichtigen Einrichtungen hätten“, so eine Ministeriumssprecherin.
Bayern: Keine faktische Impfpflicht
Weiter heißt es in dem Antwortschreiben: „Dies käme einer faktischen Impfpflicht gleich, die die Staatsregierung stets abgelehnt hat. Daher wurde auch die Möglichkeit einer freiwilligen 2G-Regel nur für Bereiche eingeführt, die nicht zur Grundversorgung gehören.“
Für vier von fünf Handelsbetrieben in Hessen ist das sogenannte 2G-Modell einer Umfrage des Handelsverbands zufolge ohnehin keine Option. Lediglich Unternehmen mit beratungsintensiven Sortimenten würden darüber nachdenken.
Mit Material der dpa.