Corona
3G-Regel tritt ab Mittwoch in Kraft

Drei Tage in Folge wurde im Kreis Amberg-Sulzbach der Inzidenzwert von 35 überschritten. 3G-Nachweise sind nun vorzulegen.

12.10.2021 | Stand 15.09.2023, 23:52 Uhr
Ab 13. Oktober greift im Landkreis Amberg-Sulzbach wieder die 3G-Regel. −Foto: Robert Michael/picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Im Landkreis Amberg-Sulzbach wurde der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten: Samstag, 9. Oktober, Inzidenzwert 39,8, Sonntag, 10. Oktober, Inzidenzwert 46,6 und Montag, 11. Oktober, Inzidenzwert 47,6. Damit tritt laut einer Bekanntmachung des Landratsamtes Amberg-Sulzbach ab Mittwoch, 13. Oktober, im Landkreis die sogenannte 3G-Regel in Kraft. Diese besagt, dass nur Personen Zugang zu bestimmten geschlossenen Räumen haben, die geimpft, genesen oder getestet sind. Die Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind verpflichtet, die jeweiligen Impf-, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen. Dies betrifft öffentliche und private Veranstaltungen bis 1.000 Menschen in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten und bei praktischer Sportausbildung sowie in Fitnessstudios.

Auch im Kultur- und Bildungsbereich greift ab Mittwoch die 3G-Regel. Für den Einlass zu Räumlichkeiten etwa in Theatern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, der Gastronomie, zu Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung müssen vor dem Betreten 3G-Nachweise vorgelegt werden. Wer Räumlichkeiten der Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Solarien, Freizeitparks, Wettannahmestellen, dem touristischen Bahn- und Reisebusverkehr und infektiologisch vergleichbaren Bereichen betreten möchte, muss die entsprechende Nachweise beibringen. Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind, fallen ebenfalls unter die 3G-Regel.

Getestete Personen müssen einen schriftlichen oder elektronischen negativen Testnachweis erbringen, der den Bestimmungen der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung entspricht. Getesteten Personen stehen Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder gleich.

Übernachtungsgäste von Hotels, Jugendherbergen, Campingplätzen und sonstigen gewerblichen Unterkünften müssen einen Testnachweis bei der Ankunft und zusätzlich alle weiteren 72 Stunden vorlegen. Unterschreitet der Landkreis Amberg-Sulzbach an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tages-Inzidenz von 35 wieder, erfolgt eine erneute Bekanntmachung des Landratsamtes Amberg-Sulzbach. Die vorstehenden Bestimmungen finden dann ab dem übernächsten auf die Bekanntmachung folgenden Tag keine Anwendung mehr. Die konkreten Bestimmungen ergeben sich aus der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, BayIfSMV, die im Internet unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14/true einzusehen ist. Alle Regeln, die ab Mittwoch im Landkreis Amberg-Sulzbach in Kraft treten, sowie die amtliche Bekanntmachung sind online unter www.kreis-as.de abrufbar, teilt Landratsamt Amberg-Sulzbach mit.