Corona-Maßnahmen
Ab Donnerstag gilt 3G in Amberg-Sulzbach

Weil der Inzidenzwert im Landkreis die Marke von 35 an drei Tagen überschritt, tritt ab 23. September die 3G-Regel in Kraft.

21.09.2021 | Stand 16.09.2023, 0:26 Uhr
Auch im Landkreis Amberg-Sulzbach gilt ab Donnerstag die 3G-Regel. Unser Symbolbild zeigt ein Schild in der Innenstadt von Dresden. −Foto: Robert Michael/dpa

Im Landkreis Amberg-Sulzbach wurde der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Wie das Landratsamt Amberg-Sulzbach mitteilt, lag die Inzidenz am Sonntag, 19. September, bei 35,9, am Montag, 20. September, bei 42,7 und am Dienstag, 21. September, bei 44,7. Damit tritt laut einer Bekanntmachung des Landratsamtes Amberg-Sulzbach ab Donnerstag, 23. September, im Landkreis die sogenannte 3G-Regel in Kraft.

Diese besagt, dass nur Personen Zugang zu bestimmten geschlossenen Räumen haben, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Die Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind verpflichtet, die jeweiligen Impf-, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen.

Nachweise braucht es in mehreren Bereichen

Dies betrifft unter anderem öffentliche und private Veranstaltungen bis 1000 Personen in nicht privaten Räumlichkeiten, Sportstätten und praktischer Sportausbildung sowie Fitnessstudios. Auch im Kultur- und Bildungsbereich greift laut Landratsamt ab Donnerstag die 3G-Regel. Für den Einlass zu Räumlichkeiten etwa in Theatern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, der Gastronomie, den Hochschulen, Bibliotheken, zu außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung müssen vor dem Betreten 3G-Nachweise vorgelegt werden.

Wer Räumlichkeiten der Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel Bäder, Thermen, Saunen, Solarien, Freizeitparks, Wettannahmestellen, dem touristischen Bahn- und Reisebusverkehr und infektiologisch vergleichbaren Bereichen betreten möchte, muss laut Landratsamt die entsprechenden Nachweise beibringen.

Auch bei Dienstleistungen gilt 3G

Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen sind, fallen ebenfalls ab Donnerstag, 23. September, unter die 3G-Regel.

Getestete Personen müssen einen schriftlichen oder elektronischen negativen Testnachweis erbringen, der den Bestimmungen der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung entspricht. Getesteten Personen stehen Kindern bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder gleich.

Unterschreitet der Landkreis Amberg-Sulzbach an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz von 35 wieder, erfolgt laut Landratsamt Amberg-Sulzbach eine erneute Bekanntmachung des Landratsamtes. Die vorstehenden Bestimmungen finden sodann ab dem übernächsten auf die Bekanntmachung folgenden Tag keine Anwendung mehr. Die konkreten Bestimmungen ergeben sich laut Landratsamt aus der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV), die im Internet unter https://www.gesetze-bayern.de einzusehen ist.