Straßenverkehr
Amberg-Sulzbach: Polizei klärt über Gefahren und Bußgelder im Winter auf

20.01.2023 | Stand 15.09.2023, 2:01 Uhr
Bedeckte Autoscheiben müssen vor jeder Fahrt freigemacht werden. −Foto: Symbolbild: Angelika Warmuth, dpa

Kälte, Schnee und Eis und die damit einhergehenden Gefahren wirken sich nicht unerheblich auf die Sicherheit der Teilnehmer am Straßenverkehr aus, so die PI Sulzbach-Rosenberg in einer Pressemeldung.

Die Polizei greift im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit deshalb einige wesentliche Punkte zu dieser Thematik zur Berücksichtigung in den „Wintermonaten“ auf. Die Ausrüstung der Fahrzeuge mit Winterreifen wird dringend empfohlen.

Es gilt in Deutschland eine „situative“ Winterreifenpflicht und bedeutet, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug (Ausnahmen für land- u. fortwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, motorisierte Zweiräder u. a.) nur geführt werden darf, wenn dieses mit Winterreifen ausgerüstet ist. Erkennbar sind diese Reifen am sogenannten „Alpine-Symbol“ (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Für die Ahndung solcher Verstöße liegt die Geldbuße zwischen 60 und 120 Euro.

Scheiben vorm Fahren immer freimachen

Häufig festzustellen sind unzulänglich von Eis oder Schnee freigemachte Autoscheiben. Zumindest zu Beginn der Fahrt hat der Fahrer dann nur ein kleines „Guckloch“ zur Verfügung, so die Pressemeldung der Polizei. Nach § 23 Abs. 1 StVO ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht durch den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt wird.

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Das hierfür vorgesehene Verwarnungsgeld beträgt zwar nur zehn Euro, sollte jedoch das eingeschränkte Sichtfeld für einen Unfall ursächlich gewesen sein, wird sich der Fahrer mit weitaus höheren Bußgeldern konfrontiert sehen, schreibt die Polizei.

Zu den Pflichten des Fahrzeugführers vor Inbetriebnahme gehört es auch, ein Fahrzeug von Dachschnee und gegebenenfalls Eisplatten zu befreien, da durch aufwirbelnden oder abfallenden Schnee beziehungsweise durch sich lösende und herabfallende Eisstücke Verkehrsbeeinträchtigungen einhergehen können, schreibt die Polizei weiter.

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Oftmals wird laut Pressemeldung eine Eisplatte vom Dach eines Lastwagens auf die Windschutzscheibe eines nachfolgenden Fahrzeugs geschleudert und verursacht neben der erheblichen Verkehrsgefährdung einen hohen Sachschaden. Die Ahndungssätze für derartige Verkehrsverstöße liegen zwischen 25 Euro (zum Beispiel Autodach wird nicht vom Schnee abgeräumt) und 100Euro (zum Beispiel Verkehrsunfall/Schädigung durch herabfallende Eisstücke vom Dach des Lastwagens).

Längerer Anhalteweg im Winter

Winterliche Straßenverhältnisse mit Schnee und Eis bergen für Fahrzeugführer ein erhöhtes Unfallrisiko. Der Anhalteweg verlängert sich deutlich. Wenn Schnee auf der Fahrbahn liegt, ist er etwa dreimal so lang wie bei Idealbedingungen, bei vereisten Wegen bis zu siebenmal.

Unsere Bitte an alle Fahrzeugführer: Beachten Sie die genannten Punkte und passen Sie bei allen Fahrten die Geschwindigkeit den Straßen, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen an, damit Sie immer wohlbehalten und unfallfrei ankommen, so die Polizei.