Umweltschutz
Anträge können noch eingereicht werden

Bis zum 23. Februar können die Agrarumweltmaßnahmen noch beim AELF Amberg-Neumarkt beantragt werden.

11.01.2022 | Stand 15.09.2023, 21:59 Uhr
Eine Agrarumweltmaßnahme steht für die Erhaltung, Entwicklung oder Verbesserung ökologisch wertvoller Lebensräume. −Foto: Michael Golinski

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, kurz: AELF, Amberg-Neumarkt in der Oberpfalz informiert darüber, dass Anträge zu den Bayerischen Agrarumweltmaßnahmen, das heißt Kulturlandschaftsprogramm und Vertragsnaturschutzprogramm, für den Verpflichtungszeitraum 2022 ab Montag, 10. Januar bis Mittwoch, 23. Februar, gestellt werden können. Die Antragstellung wird auch in diesem Jahr wieder ausschließlich online über das Serviceportal: iBALIS abgewickelt. Benötigte Hilfestellungen werden angeboten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anträge möglichst frühzeitig gestellt werden sollten, da dann eventuell fehlende Unterlagen noch nachgereicht werden können, heißt es in einer Mitteilung des AELF. Für den Antrag ab 2022 wird wegen der anstehenden neuen Agrarförderperiode ab 2023 nur ein einjähriger Verpflichtungszeitraum für das Kulturlandschaftsprogramm möglich sein. Die Maßnahmen im Vertragsnaturschutzprogramm werden dagegen wieder einen fünfjährigen Verpflichtungszeitraum umfassen. Hier ist vor der Online-Beantragung unbedingt eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Amberg-Sulzbach oder Neumarkt beziehungsweise bei der Stadt Amberg erforderlich. Merkblätter und weitere Informationen können unter der Internetadresse: www.stmelf.bayern.de/kulap eingesehen und ausgedruckt werden.