Corona
Das gilt ab Freitag in Amberg-Sulzbach

Die Inzidenz im Landkreis lässt weitere Lockerungen zu. Hotels, Freibäder und Fitnessstudios dürfen wieder öffnen.

20.05.2021 | Stand 16.09.2023, 2:56 Uhr
Auch Fitnessstudios dürfen ihre Türen wieder öffnen. Um trainieren zu können, müssen die Kunden vorab einen Termin mit den Studios vereinbaren und zudem ein negatives Testergebnis vorlegen. −Foto: Sebastian Gollnow/picture alliance/dpa

Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Amberg-Sulzbach seit drei Wochen stabil unter 100 liegt, sind im Landkreis ab 21. Mai weitere Lockerungen möglich. „Die Entwicklung des Infektionsgeschehens erscheint stabil beziehungsweise rückläufig, so dass im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter Einhaltung der erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen weitere Öffnungsschritte zugelassen sind“, heißt es in der von Landrat Richard Reisinger unterschriebenen Allgemeinverfügung des Landratsamtes Amberg-Sulzbach.

So sind ab Freitag Übernachtungsangebote in Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen auch zu touristischen Zwecken wieder erlaubt. Zulässig sind im Rahmen der Übernachtungsmöglichkeiten auch gastronomische Angebote in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber den Übernachtungsgästen, heißt es in der Allgemeinverfügung. Jedoch müssen die Gäste bei der Anreise und dann alle weiteren 48 Stunden einen höchstens vor 24 Stunden vorgenommenen negativen Corona-Test vorweisen.

Freibäder dürfen wieder öffnen

Außerdem sind im Landkreis Amberg-Sulzbach touristische Bahn- und Reisebusverkehre sowie Stadt- und Gästeführungen im Freien wieder möglich. Darüber hinaus dürfen die Außenbereiche von medizinischen Thermen wieder öffnen. Voraussetzung dafür ist ein höchstens 24 Stunden alter Corona-Test. „Der Tourismus ist für das Amberg-Sulzbacher Land ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Deswegen freue ich mich besonders, dass nach der Öffnung der Außengastronomie mit Terminvereinbarung vor gut zwei Wochen nun auch der Tourismus in der Region wieder loslegen kann und Gäste übernachten dürfen“, wird Landrat Richard Reisinger in der Pressemitteilung des Landratsamts zitiert.

Auch die Freibäder im Amberg-Sulzbacher Land dürfen ab heute wieder öffnen. Voraussetzung ist, dass Besucher davor einen Termin buchen und einen negativen Corona-Test vorweisen. Kontaktfreier Sport kann mit negativem Testergebnis ab 21. Mai auch im Innenbereich ausgeübt werden. Zudem ist Kontaktsport unter freiem Himmel für bis zu 25 Personen möglich. Voraussetzung ist hier ebenfalls ein höchstens 24 Stunden alter negativer Corona-Test.

Mit negativem Test ins Studio

Und auch Fitnessstudios dürfen ihre Türen erneut öffnen: Um trainieren zu können, müssen die Kunden vorab einen Termin mit den Studios vereinbaren und außerdem ein negatives Testergebnis vorlegen.

Neu ist auch, dass nun bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel bis zu 250 Zuschauer mit festen Sitzplätzen zugelassen werden. Eine ähnliche Regelung für Zuschauer gilt bei kulturellen Veranstaltungen. Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen bereits seit 10. Mai öffnen. Zulässig sind ab 21. Mai auch wieder musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles.