Erhebung
Der Zensus sorgt für Verwirrungen

Das Landratsamt Amberg-Sulzbach klärt auf: Unabhängig voneinander laufen derzeit mehrere Befragungen parallel.

31.05.2022 | Stand 15.09.2023, 4:48 Uhr
Die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten befragen stichprobenartig die Menschen etwa zu Alter oder Familienstand. −Foto: Daniel Karmann/picture alliance/dpa

Der Zensus 2022 ist zwischenzeitlich voll angelaufen. Allerdings gab es in den vergangenen Tagen bei dem einen oder anderen etwas Verwirrung, heißt es in einer Mitteilung aus dem Landratsamt Amberg-Sulzbach. Deshalb gibt die Erhebungsstelle für den Zensus im Landkreis verschiedene wichtige Hinweise.

Der Zensus besteht demnach im Wesentlichen aus drei Befragungsteilen: die Haushaltsbefragung durch ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, die Vollerhebung von Heimen und Gemeinschaftsunterkünften durch die Erhebungsstelle sowie eine Online-Befragung von Gebäude- und Wohnungseigentümern durch das Landesamt für Statistik in Fürth. In den vergangenen Tagen verschickte das Landesamt für Statistik im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) Briefe an die Haus- und Wohnungseigentümer. Die Anschreiben enthielten Zugangscodes für ein Online-Meldeportal. Diese GWZ wird ausschließlich durch das Landesamt für Statistik in Fürth durchgeführt, so die Mitteilung. Anfragen zur GWZ sind daher direkt an das Landesamt für Statistik zu stellen: Telefon (09 11) 98 20 80; E-Mail: info@statistik.bayern.de.

Die lokale Erhebungsstelle im Landkreis Amberg-Sulzbach und die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten sind mit der Gebäude- und Wohnungszählung nicht befasst oder eingebunden, heißt es in der Mitteilung weiter. Vielmehr führen die Erhebungsbeauftragten derzeit parallel zur GWZ Hausbesuche durch. Im Rahmen stichprobenartiger Befragungen in den Haushalten wird beispielsweise die Existenz der dort wohnenden Menschen festgestellt und noch weitere Fragen gestellt. Für die Befragten besteht dabei eine Auskunftspflicht.

Die Erhebungsstelle im Landkreis appelliert daher an alle Personen, die in den vergangenen Tagen Post für den Zensus erhalten haben, genau zu lesen, ob es sich um ein Anschreiben für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) handelt oder um eine Terminankündigung für die Haushaltsbefragung. Für die Haushaltsbefragung werden postalisch keine Zugangscodes für ein Online-Meldeportal übersandt. Die Erhebung erfolgt durch den Kontakt mit den ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten.

Abschließend weist die Erhebungsstelle im Landkreis darauf hin, dass sowohl für die Gebäude- und Wohnungszählung als auch für die Haushaltsbefragungen eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht. Die Auskunft darf nicht verweigert werden.