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Landwirtschaft Die Bauern müssen sich umstellen

Der Kreisverband informiert seine Mitglieder, was auf sie mit der Novellierung der Düngeverordnung zukommt.

31. Januar 2021 09:03 Uhr
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  • Die Novellierung der Düngeverordnung hat für die Landwirte einige Neuerungen zur Folge. Foto: Philipp Schulze/dpa
  • Wolfgang Wittmann vom AELF Amberg-Sulzbach informierte online darüber, was die Düngegesetzgebung den Landwirten abverlangt. Foto: Lorenz Märtl/Lorenz Märtl

Amberg.In Corona-Zeiten sei die Online-Schiene für den BBV-Kreisverband Amberg-Sulzbach der wichtigste Weg, mit den Mitgliedern Kontakt zu halten. Und bei denen sei das Interesse groß, wie die beiden letzten Veranstaltungen, die sich schwerpunktmäßig mit der KULAP-Antragstellung und der Düngeverordnung 2020 beschäftigte, gezeigt hätten, gab der Bayerische Bauernverband Amberg-Sulzbach in einer Pressemitteilung bekannt.

Wolfgang Wittmann vom AELF habe dabei die umfassende Novellierung der Düngegesetzgebung erörtert, in der neben der neuen Düngeverordnung (DüV) für bestimmte Betriebe zusätzliche Vorgaben zum Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern oder zur Erstellung einer betrieblichen Stoffstrombilanz relevant seien.

Wenger rote Gebiete

Die roten Gebiete seien im Amberger Bereich zwar deutlich weniger geworden, aber die dafür geltenden Vorgaben seien deutlich weitreichender als die bisherigen. Vorgeschrieben seien die Reduzierung der Stickstoffdüngung um 20 Prozent, ein verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen, eine schlagbezogene Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr durch Wirtschaftsdünger, ein Verbot der Sommer-/Herbstdüngung auf Ackerland mit Ausnahme von Zwischenfrüchten zur Futternutzung und Winterraps bei niedrigen Bodenstickstoffgehalten, die Verlängerung der Sperrfrist für Grünland um einen Monat von 1. Oktober bis 31. Januar, die Verlängerung der Sperrfrist für Festmist von Huf- und Klauentieren und Kompost um sechs Wochen von 1. November bis 31. Januar, und auf Grünland dürfen nach dem 1. September maximal 60 (statt 80) Kilogramm Stickstoff pro Hektar aus flüssigen organischen Düngemitteln ausgebracht werden. Betroffene bayerische Landwirte seien außerdem zu einer Untersuchung von Bodenstickstoff und Wirtschaftsdünger verpflichtet.

Für die betroffenen Landwirte in den roten Gebieten würden noch zwei spezielle Online-Infomationsveranstaltungen stattfinden: am 28. Januar für den Raum Hahnbach und am 4. Februar (jeweils von 19.30 bis 21.20 Uhr) für Landwirte, die Flächen im Raum Haag, Lintach und Thanheim bewirtschaften. Dabei werde das Wasserwirtschaftsamt Weiden auch die Grundlagen der Gebietsausweisung aufzeigen und das AELF intensiv auf die zusätzlichen Auflagen eingehen.

In den gelben Gebieten – so eingestuft sind fast zwei Drittel der Fläche des Landkreises – müssten bei der Ausbringung von phosphathaltigen Düngern zwei Maßnahmen berücksichtigt werden, die das Abschwemmen von Nährstoffen in die Gewässer und die Erosion effektiv mindern: erweiterte Gewässerabstände sowie verpflichtender Zwischenfruchtanbau oder Stoppelbrache vor Sommerungen.

Die rot und gelb eingestuften Flächen und der prozentuale Anteil an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) eines Betriebs könnten von jedem Landwirt im zugangsgeschützten Bereich von iBALIS eingesehen werden. Zudem könnten hier die betroffenen Flächen im öffentlich zugänglichen Kartenviewer Agrar und in der Feldstückskarte eingesehen werden.

Geforderte Dokumentation

Wittmann wies auf die geforderte Dokumentation jeglicher durchgeführter Düngungsmaßnahme mit eindeutiger Bezeichnung sowie Größe des Schlages oder der Bewirtschaftungseinheit mit Art und Menge der aufgebrachten Düngemittel hin, die innerhalb von zwei Tagen erfolgen müsse. Ausführlich informierte Wittmann zu den Änderungen für die Antragstellung zum KULAP, die bis zum 24. Februar online erfolgt sein muss. Während für den Vertragsnaturschutz nach wie vor eine Verpflichtung für fünf Jahre besteht, sind es bei KULAP nur mehr zwei.

Kreisverband

  • Mitarbeit:

    BBV-Kreisobmann Peter Beer ermunterte dazu, diese Angebote zu nützen und sich auch in die Arbeit einzubringen. Und wer sich nicht optimal vertreten sehe, der habe bei den Wahlen 2021/22 die Gelegenheit, sich verstärkt einzubringen.


Weitere Artikel aus diesem Ressort finden Sie unter Amberg.

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