Kommunalpolitik
Die unendliche Geschichte

Die Räte würden gerne einen Bebauungsplan für das Wochenendgebiet aufstellen. Doch es fehlt an Grundstücksflächen.

26.03.2021 | Stand 16.09.2023, 3:53 Uhr
Paul Böhm
Das Landratsamt Amberg-Sulzbach ist derzeit dabei, Zwangsmaßnahmen gegen die Eigentümer einzuleiten. −Foto: Paul Böhm/Paul Böhm

Der Marktgemeinderat in Hohenburg beschäftigt sich regelmäßig mit dem Wochenendgebiet in Mendorferbuch, weil dort, vor den Toren Ambergs, nichts vorangeht. Ein Flächennutzungsplan wäre das Ziel, doch dies dauert jetzt schon beinahe 60 Jahre.

Bei der jüngsten Sitzung hatte Marktgemeinderat Georg Reis aus Mendorferbuch nachgehakt, wie der Stand der Dinge sei. Ein Ende der unendlichen Geschichte um das Wochenendgebiet von Mendorferbuch lässt allerdings noch auf sich warten, weil die Grundstücksflächen fehlen.

Seit 50 Jahren keine Lösung

Seit dem Bau der ersten Häuser im Jahr 1962 wird schon nach einer Lösung gesucht. Für das Wochenendegebiet Mendorferbuch im Bereich Köstläcker, Schmiedbrandweg, Holzweg, Ruitleiten, Steinweg und auf der Richt (alle Wochenendgebiet) ist seit 1962 immer noch kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden. Jetzt ist man wieder einmal am Ende der Fahnenstange angelangt. Die Vorarbeiten durch das beauftragte Ingenieurbüro kommen einfach nicht weiter, weil die Grundstücke für die Straßenflächen fehlen.

Erst wenn der Markt Hohenburg grundbuchmäßiger Eigentümer der notwendigen Grundstücksflächen für die Erschließungsstraßen ist, kann der Marktgemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens auf den Weg bringen.

Im Übrigen sei es so, dass die Gemeinde den Straßenausbau und eine ordnungsgemäße Erschließung des Wochenendgebietes auch aufgrund der Daseinsvorsorge und einer Versorgungssicherheit angehen will. Dazu gehören vor allem auch Rettungswege und Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienste.

Auch die Fachstelle des Landratsamtes Amberg-Sulzbach schreibt in ihrer Stellungnahme aktuell: „Für das Wochenendgebiet gibt es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan des Marktes Hohenburg ist das Gebiet als Wochenendgebiet dargestellt. Die angesprochene weitere Bebauung beurteilt sich nach dem jeweils vorliegenden Einzelplan und insbesondere der konkreten Lage des Grundstücks. Handelt es sich um ein Grundstück, das dem Außenbereich gemäß Paragraph 35 Baugesetzbuch zugerechnet wird, gilt grundsätzlich, dass dieses von einer Bebauung freigehalten werden soll. Hier ist ein strenger Maßstab für eine weitere Bebauung anzulegen. Dies gilt auch für An- und Umbauten. Die Bebauung als Wochenendgebiet wurde in den frühen 1970er Jahren eingeleitet. Die Frage, wie es erschließungsrechtlich aussieht, fällt in die Zuständigkeit des Marktes Hohenburg und kann durch das Landratsamt nicht beantwortet werden.“

Auch Altbürgermeister Gerhard Schärl erinnert sich, dass nach seinem Amtsantritt im Jahr 1990 dieses besagte Wochenendgebiet immer wieder in seiner 24-jährigen Amtszeit Thema gewesen sei. „Auch meine Bürgermeistervorgänger Josef Senft und Siegfried Härtl haben sich schon um eine Lösung für eine korrekte Erschließung bemüht.“

Das immer noch nicht gelöste Problem einer gemeindlichen Erschließung geht in die Zeit zurück, als Mendorferbuch noch eine eigene Gemeinde gewesen ist. 1972 wurde die damalige Gemeinde Mendorferbuch im Zuge der Gebietsreform nach Hohenburg eingemeindet, und da hat es dieses Wochenendgebiet schon gegeben.

Bürgermeister Florian Junkes erklärte zum zeitlichen Ablauf: „Seit dem Jahr 1962 gibt es einen Bebauungsplanentwurf ohne Rechtskraft mit der Bezeichnung als Wochenendgebiet. Im Jahr 2002 hatte es einmal eine Anliegerversammlung mit dem Ergebnis gegeben, dass sich die Anlieger gegen einen Ausbau der Straße entschieden haben.“

Intensive Gespräche

Wie Bürgermeister Florian Junkes sagte, sei der Bebauungsplan jetzt wieder einmal fertig, doch die Grundstücksflächen, die man für den Straßenausbau bräuchte, seien trotz intensiver Gespräche nicht ins Gemeindeeigentum zu bekommen, sondern immer noch in privater Hand der jeweiligen Grundstücksbesitzer. „Der Auftrag an das Ingenieurbüro ist vergeben, die Straßen sind geplant und die Gemeinde versucht schon seit geraumer Zeit, die Grundstücksverhandlungen voranzubringen, doch bisher ohne Erfolg.“

Für den Bereich Wasser seien sowohl die Wasser- als auch die Abwassergebühren neu zu berechnen. Die Auftragsvergabe sei in den vergangenen Tagen erfolgt, sagte Bürgermeister Florian Junkes. Zusammen mit der Neukalkulation werde auch der Schwellenwert des Niederschlagswassers berechnet. Falls dieser erneut über zwölf Prozent liege, werde die Einführung einer gesplitteten Abwasserabgabe erforderlich. Hierzu seien weitere umfangreiche Vorarbeiten mit der Erfassung der versiegelten Flächen in der Gemeinde nötig. Mit einer endgültigen Anpassung der Gebühren und Herstellungsbeiträge könne zum 1. Juli 2022 gerechnet werden.