Corona
Es gibt neue Besucherregeln im Klinikum

Mit der Online-Anmeldung für Besucher in St. Marien in Amberg wird im Vorfeld die Einlasskontrolle beschleunigt.

31.08.2021 | Stand 16.09.2023, 1:04 Uhr
Für Besuche im Klinikum Amberg kann man sich nun auch online anmelden. −Foto: Dietl/Dietl

Ab sofort können Besucher des Klinikums St. Marien Amberg ihren Besuch im Klinikum vorab online anmelden und dort die notwendige Eigenerklärung ausfüllen. Man kann sich über die Homepage des Klinikums www.klinikum-amberg.de, oder direkt über www.anmeldung.klinikum-amberg.de anmelden. Hier können Interessierte einen Termin auswählen und im Anschluss direkt das Formular mit den benötigten Daten für die Eigenerklärung ausfüllen. Diese Online-Anmeldung ersetzt das Ausfüllen der Eigenerklärung beim Betreten des Klinikums, somit kann die Einlasskontrolle für die Besucher beschleunigt werden. Ein Besuch mit Symptomen oder einer Covid-19 Infektion ist nicht gestattet, daher werden Online-Terminanmeldungen bei einer Bestätigung von Symptomen nicht bestätigt. Sollte ein ganz spezieller Ausnahmevorfall vorliegen, wie etwa die Sterbebegleitung, bittet das Klinikum die Besucher, sich telefonisch im Klinikum zu melden, um den genauen Sachverhalt zu klären.

Wie das Klinikum mitteilt, sind Besuche derzeit grundsätzlich von 13 bis 19 Uhr möglich. Aufgrund der neuen 3-G-Regelung, die vom Freistaat Bayern erlassen wurde, mussten die Besuchsregelungen angepasst werden. Pro Patient sind Besuche grundsätzlich von einer Person für eine Stunde am Tag möglich. Das Ausfüllen einer Eigenerklärung oder der Online-Anmeldung, das Tragen einer FFP2-Maske sowie die Einhaltung der Abstandsregeln während des gesamten Aufenthaltes sind verpflichtend. Für die Besucher ist auch das Vorlegen eines negativen Antigen-Schnelltests verpflichtend, der nicht älter als 24 Stunde sein darf, oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ein Selbsttest wird nicht akzeptiert. Von der Vorlage eines negativen Testnachweises sind Geimpfte und Genesene ausgenommen.

Geimpfte Personen, die vollständig geimpft sind, werden negativ Getesteten gleichgestellt. Dies gilt ab dem 15. Tag nach der abschließenden Impfung. Genesene, bei denen nachweislich die Infektion mindestens 28 Tage und längstens sechs Monate her ist, werden vollständig Geimpften und damit negativ Getesteten gleichgestellt. Auch Genesene, die eine einmalige Booster-Impfung erhalten haben, werden vollständig Geimpften gleichgestellt, dies zählt ab dem Tag nach Booster-Impfung.

In den Bereichen der Frauen- und Kinderklinik ist der Besuch von beiden Elternteilen unter Berücksichtigung der 3-G-Regelung erlaubt. Zudem ist auch der Besuch von einem Geschwisterkind erlaubt. Kinder über sechs Jahre benötigen dafür ebenfalls einen negativen Test, ein Selbsttest ist nicht erlaubt. Für Kinder unter sechs Jahren ist kein negativer Testnachweis erforderlich. Kinder und Jugendliche dürfen ab zwölf Jahren ohne Begleitung Patienten besuchen. Auch hier gilt die 3-G-Regel. Alle weiteren Ausnahmeregelungen für die Bereiche Entbindung, Kinderklinik und Palliativstation sind auf der Startseite der Homepage zu finden. Derzeit behandelt das Klinikum zwei an Covid-19 erkrankte Patienten.