Königstein
Falsche Bauarbeiter fordern Wucherpreis - Bankmitarbeiterin verhindert Betrug

25.05.2023 | Stand 16.09.2023, 21:34 Uhr

Die Polizei warnt vor sogenannten Teerkolonnen-Betrügereien. −Symbolbild: Florian Gaertner/dpa

Falsche Bauarbeiten hätten Grundstückseigentümer in Königstein (Landkreis Amberg-Sulzbach) beinahe um 25.000 Euro gebracht. Eine Bankmitarbeiterin verhinderte den Betrug. Die Polizei warnt vor der Masche - denn es war nicht der erste Betrugsversuch in der Region.



So beschreibt die Polizei den Fall aus Königstein: Bereits vor einer Woche sprach ein Unbekannter die Grundstückseigentümer an und gab sich als Ansprechpartner einer Bauarbeiterfirma aus. Er bot an, für wenig Geld Teerarbeiten durchzuführen. Der Teer sei übrig, lediglich der Arbeitsaufwand sei zu bezahlen, so die verlockende Abmachung. Die Hauseigentümer stimmten zu und so kam es zu einem mündlichen Vertrag.

Arbeiten auf „billigste, handwerksuntypische Weise“ erledigt



Etwa zehn Männer arbeiteten den Angaben zufolge daraufhin am Grundstück - allerdings auf „billigste, handwerksuntypische Weise“, berichtet die Polizei. Nach Abschluss der Teerarbeiten am Dienstag stellten die unbekannten Betrüger noch dazu entgegen der Abmachung eine Forderung von über 25.000 Euro - und versuchten die Geldzahlung noch am selben Tag mit Druck durchzusetzen.

Glück für die Hausbesitzer: Eine aufmerksame Bankangestellte äußerten Zweifel an der Aufrichtigkeit der Teerarbeiter, als sie die handschriftlich gefertigte Rechnung sah. Sie verhinderte die Überweisung auf das ausländische Betrüger-Konto und verwies auf die Polizei Auerbach.

Polizei: Zweite Tat innerhalb von 24 Stunden



„Die Tat in Königstein ist bereits die Zweite innerhalb von 24 Stunden im Raum Amberg-Sulzbach“, berichtet die Polizei. Weitere Details konnte sie dazu am Donnerstag noch nicht nennen. Die Polizei bittet nun um sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung in Bezug auf den oben genannten Fall und warnt vor der sogenannten Teerkolonnen-Betrügereien hin. Bei Verdachtsmomenten sollte die nächstgelegene Polizeidienstelle verständigt oder die 110 gewählt werden.

− cav