Behörde
Grundsicherung für Geflüchtete

Die Arbeitsagentur informiert über Neuerungen. Demnach können Ukraine-Flüchtlinge diese Leistungen beim Jobcenter beantragen.

08.05.2022 | Stand 15.09.2023, 5:18 Uhr
Ab 1. Juni ist das Jobcenter Amberg-Sulzbach für registrierte Geflüchtete aus der Ukraine zuständig. −Foto: Symbolbild: Dietmar Zwick

Da Bundesregierung beschlossen hat, registrierten Geflüchteten aus der Ukraine einen frühzeitigen Wechsel in die Grundsicherung zu ermöglichen, endet für sie die Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum 31. Mai. Ab dem 1. Juni ist daher das Jobcenter Amberg-Sulzbach für sie zuständig, so die Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Schwandorf. Hier können Betroffene einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen stellen. Neben finanzieller Unterstützung ermöglicht das Jobcenter den Zugang zu Förder- und Qualifizierungsangeboten. Dazu zählt die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen. Das Jobcenter unterstützt zudem durch die Vermittlung in Arbeit und bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen.

Alle Informationen unter: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/schwandorf/kurzantrag/grundsicherung, www.kreis-as.de/ukraine, www.amberg.de/ukraine-hilfe. Eine Info-Hotline unter (09621) 912840 ist montags bis sonntags von 0 bis 24 Uhr erreichbar. Um Leistungen der Grundsicherung zu erhalten, werden ein deutsches Bankkonto und die Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse benötigt. Um die Wartezeit zu verkürzen, empfiehlt sich eine vorherige Anmeldung unter (09621) 912804. Das Jobcenter ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Allen Geflüchteten, die bereits Asylbewerberleistungen beziehen, werden die Antragsunterlagen zugesandt.