Soziales
Gute Ratschläge für die Rente

Beim VdK Rieden/Vilshofen/Ensdorf konnte wieder ein Vortrag angeboten werden. Brigitte Scharf stellte Neuerungen vor.

19.04.2022 | Stand 15.09.2023, 6:00 Uhr
Johann Bauer
Brigitte Scharf informierte die VdK-Mitglieder über Altersbezüge und neue Möglichkeiten. −Foto: Johann Bauer

Der VdK-Ortsverband Rieden/Vilshofen/Ensdorf hat zu einem Kaffeekränzchen ins Gasthaus Zum Hirschenwirt eingeladen. Dabei referierte Brigitte Scharf über die Rente. Sie riet, auch Bestandsrentner sollten die neue Hinzuverdienstgrenze nutzen. Seit 2020 gelten – coronabedingt – jährlich 46.060 Euro als zulässige Hinzuverdienstgrenze. Das lohne sich auch, wenn man jetzt mit 63 in Rente gehe. Zwar habe man Kürzungen, dafür aber einen Hinzuverdienst. Die Beiträge bei Pflege würden auch für Rentenbezieher gezahlt, wenn die Rente keine 100 Prozent betrage. Auch damit lässt sich die Rente langfristig erhöhen, so Scharf. Wenn man die Rente auf Antrag auf 99 Prozent kürzen lasse, würden Pflegebeiträge gezahlt, die in der Regel höher seien als die Kürzung. Das sei auch interessant für Leute, die kurz vor der Rente stehen (z. B. in Altersteilzeit).

Die Referentin sagte, die Rente mit 63 gebe es nach wie vor. Nötig seien insgesamt 35 Jahre Wartezeit, auch die Kindererziehung zähle mit. Die Rente unterliege zwar Kürzungen, sei aber oft immer noch höher als eventuell ALG. Vorrangig Frauen nutzen die Chance nicht, sie hören mit 60 zu arbeiten auf, versorgen die Enkelkinder mit und gehen – irrtümlicherweise – davon aus, dass sie erst mit 67 eine Rente erhalten, so Scharf.

Als Plus hob die Referentin die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2022 um 5,35 Prozent hervor. Die Steuerfreibeträge bei Schwerbehinderung wurden vergangenes Jahr verdoppelt. Auch Rentner sollten, wenn sie gesundheitlich eingeschränkt sind, einen solchen Ausweis beantragen, riet sie. Bei 50 Prozent Behinderung gelten jetzt 1140 Euro steuerfrei und auch Menschen mit nur 20 Prozent erhalten einen Pauschbetrag von jährlich 384 Euro.

Zu Neuerungen bei der Pflege erklärte sie, dass die unterhaltspflichtigen Kinder nur noch zur Übernahme ungedeckter Heimkosten herangezogen würden, wenn deren Jahreseinkommen über 100.000 Euro liege. Das Schonvermögen für Heimbewohner wurde von 2500 auf 5000 Euro erhöht. Der Zuschuss der Pflegekasse bei längerem Heimaufenthalt wurde erhöht. (abu)