Behörden und Ämter gehören zur sogenannten kritischen Infrastruktur und sind in der Corona-Pandemie unentbehrlich. Aufgrund der Omikron-Variante und der drohenden fünften Welle gilt deshalb für Termine am Landratsamt Amberg-Sulzbach ab Dienstag, 28. Dezember, die 3G-Regel. Zugang zum Landratsamt haben ab dann nur noch geimpfte, genesene oder getestete Personen. Dies gilt auch für sämtliche Außenstellen, wie das Landratsamt Amberg-Sulzbach in einer Pressemitteilung informiert.
Ein entsprechender Impfnachweis, ein Genesenen-Zertifikat oder ein Testnachweis (POC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test maximal 48 Stunden alt) muss vorgelegt werden. Zutritt kann Bürgern außerdem nur nach vorheriger Terminvereinbarung gewährt werden. Lediglich die Führerschein- und Zulassungsstelle des Landkreises bleiben für den Parteiverkehr geöffnet. In allen Gebäuden des Landratsamtes muss eine FFP2-Maske getragen werden. Ein Zutritt mit medizinischer Gesichtsmaske (OP-Maske) ist nicht gestattet. Auch die geltenden Abstandsregeln sind weiterhin verpflichtend einzuhalten. Ansprechpartner zur Terminvereinbarung während der regulären Öffnungszeiten können online unter www.kreis-as.de/ansprechpartner abgefragt werden.