Corona
Landkreis Amberg-Sulzbach lockert weiter

Die 7-Tage-Inzidenz ist konstant unter 50. Deshalb ist ab Samstag mehr erlaubt – zum Beispiel ohne Tests in den Biergarten.

27.05.2021 | Stand 16.09.2023, 2:42 Uhr
Die Fallzahlen sinken, der Landkreis Amberg-Sulzbach geht die nächsten Schritte. −Foto: Hendrik Schmidt/picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Der Landkreis Amberg-Sulzbach hat an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 50 unterschritten. Daraus resultieren ab diesem Samstag, 29. Mai, weitere Lockerungen, wie das Landratsamt Amberg-Sulzbach mitteilt.

Demnach können Ladengeschäfte ohne vorherige Terminvergabe und Kontaktdatenerfassung besucht werden. Gleiches gilt für Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und andere Kulturstätten. Auch hier fällt eine Terminbuchung und die Kontaktdatenerfassung weg. Auch für den Besuch der Außengastronomie sind ab Samstag keine Reservierung und keine Tests mehr erforderlich.

250 Personen unter freiem Himmel erlaubt

Für Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos entfällt die Testpflicht ebenfalls. Zudem sind kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucher möglich, ebenfalls ohne vorherigen Test. Und auch für Stadt-, Gäste- und Naturführungen entfällt die Testpflicht.

Beim Sport gelten ab Samstag folgende Regeln: Kontaktfreier Sport kann im Innenbereich, auch in Fitnessstudios nach vorheriger Terminvereinbarung, ohne Test ausgeübt werden. Unter freiem Himmel ist sowohl kontaktfreier Sport als auch Kontaktsport für bis zu 25 Personen erlaubt. Auch hier fällt die Testpflicht weg.

Bis zu 250 Zuschauer mit festen Sitzplätzen sind beiSportveranstaltungenunter freiem Himmel erlaubt.

Freibäder im Landkreis können ab Samstag mit Termin, aber dafür ohne vorherigen Test besucht werden.

Wer übernachtet, braucht einen Test

Bestand hat die Testpflicht dagegen im Bereich Tourismus. Bereits seit Freitag, 21. Mai, sind Übernachtungsangebote in Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen auch zu touristischen Zwecken wieder erlaubt. Jedoch müssen die Gäste bei der Anreise und dann jede weiteren 48 Stunden einen höchstens vor 24 Stunden vorgenommenen negativen Corona-Test vorweisen.

Keine Veränderung gibt es auch bei den Kontaktbeschränkungen. Weiterhin dürfen sich nur zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen spielen bei der Berechnung der Gesamtzahl keine Rolle.

Grundschüler dürfen auf Präsenzunterricht hoffen

Sollte der 7-Tage-Inzidenzwert weiter stabil unter 50 bleiben, findet nach den Pfingstferien an allen Schulen Präsenzunterricht statt. Das hatte das Bayerische Kabinett per Ministerratsbeschluss am 18. Mai auf den Weg gebracht.

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferienbetreuung und organisierte Spielgruppen können wieder normal öffnen.

Eine Übersicht über die im Landkreis aktuell gültigen Regeln sind auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-as.de abrufbar.