Ehrung
Lokalpolitiker mit Durchhaltevermögen

Fünf Männer und zwei Frauen aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach wurden mit der Kommunalen Dankurkunde ausgezeichnet.

05.05.2022 | Stand 15.09.2023, 5:32 Uhr
Landrat Richard Reisinger (9.v.li.) händigte im Landratsamt Amberg-Sulzbach Kommunale Dankurkunden aus, mit den Geehrten freuten sich die Bürgermeister der Herkunftsgemeinden. −Foto: Christine Hollederer

Alle haben Durchhaltevermögen in der Kommunalpolitik bewiesen und sich viele Jahre in den Dienst der Gemeinde gestellt. Für ihr kommunalpolitisches Engagement erhielten fünf Männer und zwei Frauen im Landratsamt Amberg-Sulzbach nun die Kommunale Dankurkunde. Landrat Richard Reisinger händigte diese im Auftrag des Bayerischen Innenministers an die verdienten Persönlichkeiten aus dem Amberg-Sulzbacher Land aus. Der Landkreischef dankte den Geehrten für ihre Zeit und ihr Engagement zum Wohle der Gemeinschaft, wie es in einer Pressemitteilung des Landratsamts heißt.

„Die Kommunale Dankurkunde ist die Würdigung für die Kompetenz und den Fleiß in all den Jahren. Sie können auf das Geleistete stolz sein“, sagte Reisinger beim Festakt im König-Ruprecht-Saal des Landratsamtes Amberg-Sulzbach. Gerade bei den gestiegenen Ansprüchen der Bürger brauche man in der Politik Resilienz und ein breites Kreuz. Die Kommunale Dankurkunde sei ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und des Respekts dafür.“ Zu den ersten Gratulanten zählten die Bürgermeister der Herkunftsgemeinden. Die Geehrten Kommunalpolitiker sind: Reinhard Franz (Birgland); Josef Gilch (Ebermannsdorf); Johann Bösl (Ensdorf), Gerhard Pirner (Etzelwang); Johann Gebhard (Freudenberg); Gertrud Weigl (Poppenricht); Maria Boßle (Sulzbach-Rosenberg).

Personen, die sich insbesondere durch langjährige Tätigkeit als kommunaler Mandatsträger oder in anderen kommunalen Ehrenämtern um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben, werden jährlich vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration mit der Kommunalen Dankurkunde sowie mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze geehrt. Die Gemeinden und Landkreise können auszeichnungswürdige Personen für eine solche Ehrung vorschlagen. Die Vorgeschlagenen müssen für die Ehrung auch nach ihrem sonstigen Verhalten und ihrer persönlichen Einstellung einer Auszeichnung würdig sein. Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, teilt das Landratsamt abschließend mit.