Arbeitsamt
Persönliche Termine sind erforderlich

Seit 1. September müssen Arbeitslosenmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.

06.09.2021 | Stand 16.09.2023, 0:51 Uhr
Seit 1. September ist die Arbeitslosmeldung wieder persönlich in der Agentur für Arbeit nötig. −Foto: Carsten Rehder/picture alliance/dpa

Um persönliche Kontakte während der aktuellen Corona-Pandemie weitestgehend zu beschränken, konnten Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Seit 1. September ist es wieder verpflichtend, sich persönlich in der Agentur für Arbeit für die Arbeitslosenmeldung vorzustellen, heißt es in einer Mitteilung. Über Änderungen, wie zum Beispiel bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiert die Agentur rechtzeitig. Es gelten für die jeweiligen Jobcenter die örtlichen Regelungen. Die persönliche Arbeitslosenmeldung ist ohne vorherige Terminvereinbarung in der Hauptagentur in Schwandorf montags bis freitags von 8 bis 11 Uhr möglich.

Weiter sollten wegen der andauernden Pandemie jedoch längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen vermieden werden. Empfohlen wird, über die gebührenfreie Hotline (0800) 4555500 einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Die aktuellen Erreichbarkeitszeiten aller Service-Nummern sind auf www.arbeitsagentur.de/vor-ort/schwandorf/startseite zu finden. Die Bundesagentur für Arbeit hat seit Mitte vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das Selfie-Ident-Verfahren. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September zur Verfügung, aber nur für Kunden, die sich bis 31. August telefonisch oder online arbeitslos gemeldet haben.